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Revision abgelehnt: Heimbetreiberin muss vier Jahre ins Gefängnis

Die ehemalige Pflegeheimbetreiberin Ani S. muss wegen Freiheitsberaubung, Misshandlung Schutzbefohlener und Betrugs vier Jahre ins Gefängnis.

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Foto: Arahan/AdobeStock Eine Ex-Pflegeheimbetreiberin muss vier Jahre Haft. Unter anderem soll sie aus Gier pflegebedürftige Menschen unter schlimmsten Bedingungen untergebracht haben. Ihre Revision wurde verworfen.

Das Oberlandesgericht verwarf die Revision der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Rostock vom Juni letzten Jahres, wie eine Sprecherin des Landgerichts am 27. März auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Damit sei es rechtskräftig. Zuvor hatte die „Schweriner Volkszeitung“ berichtet.

Zunächst hatte das Amtsgericht Güstrow im August 2019 eine Haftstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verhängt. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung waren dagegen in Berufung gegangen. Daraufhin kam es zur Neuverhandlung vor dem Landgericht und zur Verurteilung zu vier Jahren Haft.

Senioren waren dem Landgericht zufolge aus Gewinnsucht unter menschenverachtenden Bedingungen in „Dreckslöchern“ untergebracht gewesen. Bis zur behördlichen Schließung im Jahr 2016 hatte Ani S. in Krakow am See (Landkreis Rostock) zwei Pflegeeinrichtungen betrieben. Neben der Haftstrafe hatte das Landgericht gegen die Frau auch ein fünfjähriges Berufsverbot für den Pflegebereich verfügt.