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Rahmenempfehlungen zur Kurzzeitpflege veröffentlicht
Am Freitag, 17. März, hat der GKV Spitzenverband die lang erwarteten Empfehlungen nach §88a SGB XI zur Sicherstellung einer wirtschaftlich tragfähigen Vergütung in der Kurzzeitpflege veröffentlicht.

Der paritätische Gesamtverband fasst die wichtigsten Ergebnisse der Rahmenempfehlungen zusammen:
Formen der Kurzzeitpflege: Grundsätzlich unterscheiden die Empfehlungen zwischen solitärer Kurzzeitpflege, angebundener Kurzzeitpflege und der fix-flex-Regelung, die es bislang nur in NRW und Bayern gibt. Es war unser Bestreben, die angebundene Kurzzeitpflege der solitären Kurzzeitpflege vergleichbar zu behandeln und die gleichen Rahmenbedingungen für eine verbesserte Ausstattung zu erzielen. Auf Empfehlungen für die eingestreute Kurzzeitpflege wurde verzichtet.
Bestandsregelungen auf Landesebene: In der Präambel findet sich eine Formel, nach der bisherige vertragliche Regelungen fortgelten und auch den weiteren Pflegesatzverhandlungen zugrunde gelegt werden können. Das ermöglicht z.B. in Baden-Württemberg die weitere Vereinbarung einer Auslastungsquote von 70 Prozent für die solitäre Kurzzeitpflege. Über die Bundesempfehlung hinausgehende Vereinbarungen sind ebenfalls möglich, diese sind dann einvernehmlich zu treffen.
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