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Qualitätsprüfungen nach QPR nicht nur durch den MDK, seit geraumer Zeit auch durch die PKV!

Qualitätsprüfungen nach QPR nicht nur durch den MDK, seit geraumer Zeit auch durch die PKV!

- Hülya Heinen, Inhaberin Unternehmensberatung für Qualitätsmanagement, Arbeitsschutz, Datenschutz, Personal- und Sozialmanagement

 Denn es wurde festgelegt, dass die PKV 10 % der Prüfungen finanzieren oder selbst durchführen muss, um sich so an Aufwand und Kosten der Qualitätssicherung in Pflegeeinrichtungen zu beteiligen.

 Nach einem langwierigen Diskussions- und Aushandlungsprozess startete die PKV im Herbst 2011 mit den ersten eigenen Prüfungen.

 Doch die Prüfungen durch die QPP starteten erst im Herbst 2011. Zu dieser Verzögerung kam es, weil sich die Spitzenverbände von PKV und GKV nicht über die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten einigen konnten.

 Was bedeutet das in Zukunft ?
 Zukünftig werden 10 Prozent der Qualitätsprüfungen nicht mehr durch den MDK, sondern durch Prüfer der PKV – Abteilung QPP durchgeführt.

 Dazu überlassen die Landesverbände der Pflegekassen 10 Prozent der Prüfaufträge nach dem Zufallsprinzip dem Prüfdienst QPP des PKV.

 Die Überprüfung erfolgt im jährlichen Wechsel. Die Grundlage dieser Prüfungen bilden, ebenso wie bei den MDK-Prüfungen, die QPR (Qualitätsprüfungs-Richtlinien) und die Pflegetransparenzvereinbarungen (PTV).

 Der Ablauf der Prüfung sowie die Prüfungsfragen sind mit denen der MDK-Prüfungen identisch.

 Haben Sie bereits Ihre Erfahrungen mit der PKV und deren Prüfteam (QPP) machen dürfen?
 Ich bin gespannt auf Ihren Austausch und bedanke mich in Voraus für Ihren Beitrag hierzu.