Allgemein
Protest gegen Baden-Württembergs neues Pflegegesetz
Am 3.12.205 soll sich der Sozialausschuss im Landtag von Baden-Württemberg mit dem geplanten Teilhabe- und Pflegequalitätsgesetz befassen und Experten und Betroffene anhören. Zuvor wollen 15 Verbände vor dem Landtag gegen das neue Pflegegesetz protestieren.
Der Sozialausschuss des baden-württembergischen Landtags befasst sich heute mit dem umstrittenen Gesetzentwurf der Landesregierung. Vor dem Gebäude wollen Sozialverbände, Gewerkschaften und Interessenvertretungen gegen die geplanten Änderungen demonstrieren. Die Fronten zwischen Befürwortern und Kritikern verlaufen scharf: Während Sozialminister Manne Lucha (Grüne) das Vorhaben als Entlastung für Pflegeeinrichtungen verteidigt, warnt die Opposition vor einem Qualitätsverlust in der Pflege.
Pflege-Wohngemeinschaften ohne Heimaufsicht
Ein zentraler Streitpunkt betrifft ambulant betreute Pflege-Wohngemeinschaften. Diese sollen laut Gesetzentwurf künftig nicht mehr unter die Aufsicht der Heimaufsicht fallen und von dieser auch nicht mehr kontrolliert werden. Die Landesregierung begründet dies damit, dass die WGs bereits bisher nur eingeschränkt geprüft wurden – hauptsächlich hinsichtlich baulicher Vorgaben und Personalanforderungen. Die ambulanten Pflegedienste würden ohnehin vom Medizinischen Dienst überprüft, heißt es in der Gesetzesbegründung.
Ein Bündnis aus 15 Organisationen übt scharfe Kritik an dieser Regelung. Zu den Protestierenden gehören der Sozialverband VdK, der Landesseniorenrat, die Gewerkschaft Verdi und der Landespflegerat. Sie befürchten, dass nach der Gesetzesänderung unklar bleibt, wo neue Wohngemeinschaften entstehen, wie sie organisiert werden und nach welchen Standards die Betreuung erfolgt. Besonders problematisch sehen die Verbände, dass Bewohner keine unabhängige Beschwerdestelle mehr hätten.
Der SPD-Gesundheitsexperte Florian Wahl warnt vor drastischen Folgen für die Pflegelandschaft. Zwar hätten die meisten Träger das Wohl ihrer Bewohner im Blick, doch gebe es auch Anbieter, denen es ausschließlich um finanzielle Interessen gehe. Laut Wahl könnte Baden-Württemberg durch die weitreichende Deregulierung zu einem Anziehungspunkt für unseriöse Pflegeanbieter werden – die „schwarzen Schafe der Branche“ würden angezogen „wie das Licht die Motten“.
Sozialminister Lucha weist diese Bedenken zurück. Selbstbestimmung und Sicherheit der Pflegebedürftigen blieben gewährleistet, da die ambulanten Pflegedienste weiterhin vom Medizinischen Dienst geprüft würden. Das Gesetz schaffe praxistaugliche Regelungen, die den Einrichtungen mehr Zeit für die Betreuung der Menschen ermöglichten, statt sie mit unnötiger Bürokratie zu belasten.
Heimbeiräte werden zur freiwilligen Angelegenheit
Eine weitere umstrittene Neuerung betrifft die Mitbestimmung in Pflegeheimen. Die bisher verpflichtende Einrichtung von Heimbeiräten, durch die Bewohnerinnen und Bewohner ihre Interessen vertreten können, soll abgeschafft werden. Stattdessen sieht der Gesetzentwurf lediglich vor, dass die Einrichtungen die Mitwirkung gewährleisten und fördern sollen – eine deutlich schwächere Formulierung.
Die 15 protestierenden Verbände sehen darin einen massiven Rückschritt. In ihrer Stellungnahme schreiben sie, die geplante Abschwächung bedeute faktisch einen Ausschluss der Betroffenen von Entscheidungen, die ihr tägliches Leben und ihre Lebensqualität direkt beträfen. Sie befürchten, dass Bewohnerinnen und Bewohner eines ihrer wichtigsten Beteiligungsinstrumente verlieren.
Das Sozialministerium hatte bereits früher argumentiert, dass sich an vielen Standorten nicht genügend Personen fänden, die in Heimbeiräten mitarbeiten wollten. Diese praktischen Schwierigkeiten bei der Besetzung der Gremien sollen offenbar die Aufweichung der verpflichtenden Regelung rechtfertigen.
Deutlich weniger Regelkontrollen in Pflegeheimen
Auch die geplanten Änderungen bei den Kontrollen von Pflegeheimen stoßen auf Widerstand. Nach geltendem Recht müssen Pflegeheime grundsätzlich einmal jährlich von der Heimaufsicht überprüft werden, die bei den Landkreisen angesiedelt ist. Diese Prüfungen erfolgen üblicherweise unangemeldet. Zusätzlich finden anlassbezogene Kontrollen statt, etwa nach Beschwerden von Bewohnern oder Angehörigen.
Der Gesetzentwurf sieht eine drastische Reduzierung der Regelkontrollen vor. Künftig soll nur noch rund jede dritte Einrichtung pro Jahr kontrolliert werden. Die Heimaufsicht entscheidet, welche Einrichtungen geprüft werden. Jedes Pflegeheim soll mindestens alle fünf Jahre eine Kontrolle erhalten – statt wie bisher jährlich. Die anlassbezogenen Prüfungen sowie die Qualitätskontrollen durch den Medizinischen Dienst sollen nach den Plänen bestehen bleiben.
Die Landesregierung verspricht sich von der Gesetzesänderung einen Abbau überflüssiger Bürokratie und mehr Spielraum für die praktische Pflegearbeit. Die Kritikerinnen und Kritiker sehen dagegen die Gefahr, dass die Qualität der Pflege sinkt und Missstände seltener aufgedeckt werden, wenn die Kontrolldichte so stark abnimmt.
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