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Landespflegerat: Gesetz für Teilhabe- und Pflegequalität schwächt Schutzrechte

Der Landespflegerat Baden-Württemberg e.V. (LPR) warnt vor gravierenden Folgen des von der Landesregierung vorgelegten Gesetzes für Teilhabe- und Pflegequalität (TPQG). Nach Einschätzung des Verbandes droht der Entwurf, Schutz- und Mitwirkungsrechte pflegebedürftiger Menschen und Menschen mit Behinderungen massiv zu schwächen.

Der Regierungsentwurf zum Gesetz für Teilhabe- und Pflegequalität (TPQG) stößt beim Landespflegegrad Baden-Württemberg auf Kritik. Bild: Adobe Stock/MQ-Illustrations

„Bürokratieabbau darf nicht zum Deckmantel für den Rückzug staatlicher Verantwortung werden“, betont Ronny Brosende, Vorsitzender des Landespflegerats. „Das Vertrauen in Anbieter darf den Schutz vulnerabler Gruppen nicht ersetzen. Es braucht beides: Vertrauen und Kontrolle.“

Ambulant betreute Wohngemeinschaften ohne Aufsicht

Besonders kritisch sieht der Landespflegerat die vollständige Herausnahme der anbieterverantworteten ambulant betreuten Wohngemeinschaften aus dem Geltungsbereich des Gesetzes. Damit entfällt jede ordnungsrechtliche Aufsicht über eine Wohnform, in der pflegebedürftige oder demenziell erkrankte Menschen leben, die häufig keinen eigenen Schutz organisieren können.

„Baden-Württemberg wäre das einzige Bundesland, das auf jede Form von Kontrolle in diesem Bereich verzichtet. Das ist fachlich nicht vertretbar und sozialpolitisch riskant“, warnt Brosende.

Abschaffung der Heimbeiräte geplant

Mit dem Gesetzentwurf soll die Landesheimmitwirkungsverordnung aufgehoben werden. Die verbindlichen Rechte von Heimbeiräten, Bewohnervertretungen und Fürsprechern würden damit entfallen. „Mitwirkung darf kein unverbindliches Wohlfühlziel sein. Sie ist gelebte Demokratie in der Pflege“, so Brosende. „Wer Heimbeiräte streicht, schwächt die Stimme derjenigen, die auf Schutz und Mitsprache am meisten angewiesen sind.“

Forderung nach grundlegender Überarbeitung

Der LPR unterstützt zwar das Ziel, Pflege und Teilhabe zu entbürokratisieren, warnt jedoch: „Entlastung darf nicht auf Kosten von Qualität und Sicherheit gehen.“ Der Dachverband fordert die Landesregierung auf, den Gesetzentwurf grundlegend zu überarbeiten, die Fachverbände tatsächlich einzubinden und Schutzrechte verbindlich zu sichern.

„Pflegequalität entsteht nicht durch weniger Kontrolle, sondern durch verlässliche Rahmenbedingungen, qualifiziertes Personal und echte Mitwirkung der Betroffenen“, fasst Brosende zusammen.