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Projekt bestätigt getrennte Prüfpraxis

Laut dem baden-württembergischen Sozialministerium ist die getrennte Prüfung besser als die gemeinsame Prüfung geeignet, die Qualität von Pflegeeinrichtungen im Südwesten sicherzustellen. Getrennte Prüfungen durch Heimaufsicht, Gesundheitsamt und Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) bei stationären Pflegeeinrichtungen reduzierten den Verwaltungsaufwand auf ein Mindestmaß. 

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Foto: Susanne El-Nawab

Dies sei das Ergebnis des "Modellprojekt § 117 (2) SGB XI – Entbürokratisierung von externen Qualitätsprüfungen" und bestätige die bisherige Praxis, teilt das Ministerium mit. Gemeinsame Kontrollen von Heimaufsicht und MDK führten zu erheblichem Mehraufwand, eingeschränkter Flexibilität und unzureichenden Beratungsmöglichkeiten. Im Laufe des Projekts wurde deutlich, dass es sich um grundlegend unterschiedliche Prüfungen handelt und sich nur 10 Prozent der Einrichtungen dafür eigneten, beide Prüfungen gleichzeitig durchzuführen. Die betroffenen Einrichtungen sprachen sich deshalb mehrheitlich für die ursprünglich getrennten Prüfungen aus. Das Modellprojekt wurde seit Oktober 2013 vom Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg, dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) Baden-Württemberg, den Landesverbänden der Pflegekassen, der örtlichen Heimaufsichtsbehörde Ludwigsburg sowie Pflegeeinrichtungen aus dem Landkreis Ludwigsburg durchgeführt.