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Positionspapier zu Mindestbesetzung im Nachtdienst
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) fordert bundeseinheitliche Mindestvorgaben für die nächtliche Personalbesetzung in stationären Pflegeeinrichtungen. In einem kürzlich veröffentlichten Positionspapier legt der Verband konkrete Vorschläge für eine gesetzlich verankerte Mindestbesetzung vor – orientiert am Modell Bremen.
„Es ist nicht hinnehmbar, dass eine einzelne Pflegefachperson in der Nacht für 80 oder mehr Bewohner:innen verantwortlich ist“, sagt DBfK-Präsidentin Vera Lux. In den meisten Bundesländern gebe es bislang keine klaren Regelungen für die Personalbesetzung in der Nacht – häufig reiche der gesetzliche Rahmen kaum über das Minimum einer einzigen Fachkraft hinaus.
In dem Positionspapier fordert der DBfK unter anderem:
- mindestens eine Pflegefachperson pro Einrichtung im Nachtdienst,
- gestaffelte Zusatzbesetzungen je nach Bewohner:innenzahl,
- eine einjährige Qualifikation für unterstützendes Personal im Nachtdienst
Aus Sicht des DBfK ist das angesichts des steigenden Pflegebedarfs und der zunehmenden Komplexität in der Langzeitpflege nicht länger vertretbar. Ziel sei es, die Versorgungssicherheit in der Nacht zu verbessern und zugleich gesunde Arbeitsbedingungen für Pflegefachpersonen zu schaffen.
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