Recht
Pflichtmitgliedschaft in Pflegekammer ist rechtens
Die Pflichtmitgliedschaft für Pflegekräfte in der Pflegekammer Rheinland-Pfalz ist rechtens. Das hat das Verwaltungsgericht Mainz in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil (Az.: 4 K 438/16.MZ) entschieden. Es wies damit die Klage einer Krankenpflegerin ab, die kein Mitglied der erst seit Anfang 2016 existierenden Kammer sein wollte.

Die Frau sah in der Pflichtmitgliedschaft einen Verstoß gegen das Grundgesetz. Dem folgte das Gericht nicht: Die Bündelung aller Pflegekräfte in einer eigenen öffentlich-rechtlichen Interessenvertretung solle gewährleisten, dass es genügend Fachkräfte in der Branche gibt und die Qualität in der Pflege stärken.
Das könne eine Vereinigung mit nur freiwilliger Mitgliedschaft nicht in gleicher Weise leisten, befanden die Richter. Zudem sei der Kammerbeitrag, den Mitglieder zahlen müssen, keine erhebliche Belastung und überschreite nicht die Grenze der Zumutbarkeit. Das Urteil ist rechtskräftig.
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