Corona

Pflegerettungsschirm: Was zum Jahresende zu berücksichtigen ist

Das Thema der Schlussabrechnung nach § 150 SGB XI ist im Kontext des Corona-Rettungsschirms nicht außer Acht zu lassen und bedarf einer genaueren Betrachtung. Worauf Sie zu achten haben, erfahren Sie im Altenheim Webinar am 16.12.2021.

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Foto: Vincentz Network Bildunterschrift]

Unabhängig von der Tatsache, dass der Rettungsschirm jüngst bis März 2022 verlängert wurde, ist es ratsam, die Schlussabrechnung schon vorzubereiten. Gemeinsam mit Sarah Daude, Wirtschaftsberaterin des VDAB-BSB, gehen wir im Webinar u.a. auf folgende Aspekte ein:

  • Die Schlussabrechnung im Kontext des Corona-Rettungsschirms
  • Was sind Corona-bedingte Belastungen im Sinne des § 150 SGB XI

  • Welche Einreichungsfristen sind einzuhalten – welche Abrechnungsfristen zu erwarten

  • Wichtig: Rechnungsdatum vs. Leistungsdatum

  • Korrekte Antragsstellung: Anderweitigen Ausgleich prüfen und anzeigen

  • Checkliste Antragsstellung

Alles was Sie jetzt zum Thema Pflegerettungsschirm beachten sollten, erfahren Sie im Webinar am 16. Dezember ab11.00. Hier geht es direkt zur Anmeldung. Tipp: Für die Abonnent:innen der Zeitschrift Altenheim ist die Teilnahme am Webinar kostenlos!

Kontakt Veranstalter

Vincentz Network GmbH & Co. KG

Email: veranstaltungen@vincentz.net