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Pflegekammer NRW startet mit systematischer Registrierung
Der Startschuss für die Registrierung aller Pflegefachpersonen aus Nordrhein-Westfalen ist gefallen: Der Errichtungsausschuss der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen ruft alle Mitglieder zur Registrierung auf und hat bereits 110.000 Pflegefachpersonen angeschrieben. Mit ihrer Registrierung sind die Pflegefachpersonen berechtigt, im März 2022 die Kammerversammlung zu wählen, wobei sich jeder auch selbst zur Wahl stellen kann. Außerdem wird mit geschätzt mehr als 200.000 Pflegefachpersonen das größte Register dieser Berufsgruppe entstehen – ein Meilenstein auf dem Weg zu mehr Qualität, Transparenz und Mitsprecherecht in der Pflege, teilt die Pflegekammer mit und fügt hinzu: Bisher gab es weder in NRW noch in Gesamtdeutschland ein Register, in das alle Pflegefachpersonen eingetragen sind. Die Zahlen beruhten auf Schätzungen der Länder und wurden nicht valide erhoben. Die systematische Erfassung gewährleistet, dass regionale Bedarfe frühzeitig erkannt werden können und so die Qualität in der Pflege verbessert wird.

Schätzungen zufolge gibt es in NRW mehr als 200.000 Pflegefachkräfte. Mit ihrer Registrierung haben sie zudem die Möglichkeit, aktiv die Interessen ihres Berufsstandes mitzugestalten. Seit elf Monaten arbeitet der Errichtungsausschuss aus 38 ehrenamtlich tätigen Pflegefachpersonen am Aufbau der Pflegekammer NRW. Ihr Ziel: Stärkung der Pflege, raus aus der Fremdbestimmung, hin zu mehr Pflegequalität und politischer Ansprechbarkeit.
Sandra Postel, Vorsitzende des Errichtungsausschusses der Pflegekammer NRW sagt: „Obwohl wir auf vielen Kanälen bereits präsent sind, ist es möglich, dass Pflegefachpersonen mit dem Aufruf zur Registrierung zum ersten Mal von uns hören. Sie sollen wissen, dass Institutionen und Entscheidungsgremien in Sachen Pflege nicht an der Pflegekammer NRW vorbeikommen werden. Wir geben Pflegenden eine starke Stimme – egal ob es um Arbeitsbedingungen, angemessene Vergütung, die Qualität pflegerischer Versorgung oder Transparenz bei Refinanzierungsstrukturen geht.“
Die Daten der Pflegefachpersonen wurden datenschutzkonform seitens der Arbeitgeber an die Pflegekammer NRW übermittelt. In der Kommunikation mit den Arbeitgebern wurde darauf hingewiesen, dass diese gemäß der Datenschutzgrundverordnung ihre Mitarbeitenden über die Übermittlung der Daten zu informieren haben.
Sandra Postel erklärt: „Wir haben derzeit lediglich ca. 30 Widersprüche vorliegen, was bei 200.000 Daten 0,012 Prozent ausmacht. Eine sehr zufriedenstellende Quote. Wir nehmen jedoch jede Stimme ernst und wissen, dass wir noch viele Kolleg:innen informieren müssen. Sie alle sind herzlich eingeladen, mit uns in den Dialog zu treten wie beispielsweise bei unseren öffentlichen Online-Veranstaltungen.“
Nähere Infos unter: www.pflegekammer-nrw.de
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