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Pflegekammer Baden-Württemberg: Registrierungsverfahren läuft im August an
Noch im August soll das Registrierungsverfahren für die Mitglieder der neuen Pflegekammer in Baden-Württemberg anlaufen. Das gab das Gründungskomitee bekannt.

Gemäß den Aussagen des Gründungskomitees sollen die Schreiben ab dem 24. August verschickt werden. Diese Schreiben werden direkt an die Arbeitgeber gesendet und nicht an die Personen, die sich registrieren lassen möchten. Alle Pflegekräfte im Bundesland Baden-Württemberg sind verpflichtet, sich zu registrieren.
Pflegefachkräfte über eine spezielle Software zu melden
Die Arbeitgeber haben dann einen Zeitraum von acht Wochen, um die beschäftigten Pflegefachkräfte über eine spezielle Software zu melden. Sobald dies geschehen ist, werden die Pflegefachkräfte automatisch registriert. Voraussichtlich im Zeitraum von Dezember 2023 bis Anfang 2024 werden sie von der Kammer ein Schreiben erhalten. Dieses Schreiben enthält ein Formular, das sie ausfüllen können, um möglicherweise Einspruch gegen ihre Registrierung einzulegen. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn sie fälschlicherweise registriert wurden oder nicht länger als Pflegefachkräfte in Baden-Württemberg tätig sind.
Am 11. März 2024 wird dann überprüft, ob die Kammer die erforderliche Anzahl an Mitgliedern für eine Beschlussfassung erreicht hat. Laut Kammergesetz muss bis zu diesem Zeitpunkt mindestens 60 Prozent der Pflichtmitglieder registriert sein, damit die Kammer ihre Tätigkeit aufnehmen kann. Falls dieses Quorum nicht erreicht wird, könnte dies zur Auflösung der Kammer führen.
Vor wenigen Wochen erst waren die Mitglieder des Gründungsausschusses ernannt worden.
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