Recht

Was Pflegeheime in einer wirtschaftlichen Krise tun können

Was können Pflegeheime tun, wenn sie in eine wirtschaftliche Krise geraten? Welche Möglichkeiten es gibt, und warum eine Insolvenz nicht das Ende bedeuten muss, erläutert Rechtsanwalt Hinrich Christophers im Interview.

Rechtsanwalt Hinrich Christophers
Foto: Michaela Kuhn/Licht Form Arte Rechtsanwalt Hinrich Christophers, Partner Kanzlei Meyer-Davies & Christophers Rechtsanwälte, Hamburg.

Herr Christophers, viele, auch ganz solide Einrichtungen und Träger sind in der letzten krisenreichen Zeit in eine wirtschaftliche Schieflage geraten oder fürchten dies. Der Druck ist immens. Doch es gibt Wege und Möglichkeiten, dem vorzubeugen. Was sind die wichtigsten Punkte, die zu beachten sind?
Die Situation ist bei einzelnen Leistungserbringern manchmal so unglücklich, dass man nicht immer etwas tun kann. In diesen Fällen ist das Insolvenzverfahren eine neue Chance. Um zukünftige Schieflagen im Vorfeld zu vermeiden, gibt es hilfreiche Stellschrauben. So ist es unter anderem wichtig, in den Vergütungsverhandlungen offensiv zu verhandeln, um Puffer aufzubauen. Wenn die Belegung unproblematisch ist, schafft dies zumindest für die anstehende Vergütungsperiode Luft. Das Thema „Risikozuschlag“ ist wichtiger denn je. Kehrseite der steigenden Vergütung ist die wirtschaftliche Belastung der Bewohner. Dies kann eventuell durch den nochmals verbesserten Zuschuss gem. § 43 c SGB XI zumindest etwas aufgefangen werden. Wichtig ist die Beratung und der Austausch im Vorfeld, um alle Schritte bei einer drohenden wirtschaftlichen Krise koordiniert zu gehen und nicht unter zu großem Druck.

In den letzten Monaten erreichen uns zunehmend Insolvenzmeldungen. Falls es wirklich ernst wird und die Insolvenz droht – was ist dann zu tun?
Wie schon gesagt, kann eine Insolvenz eine reelle Chance sein, weil man oftmals belastende Vertragsverhältnisse beenden und die Liquidität z.B. auch durch das Insolvenzausfallgeld kurzfristig verbessern kann. Eine Neuverhandlung der Vergütungssätze ist außerdem vielfach möglich. In der Praxis wird oftmals der Weg über die „Eigenverwaltung“ gem. §§ 270 ff. InsO gewählt, der gut vorbereitet sein muss und bei dem die Geschäftsführung im Amt bleiben kann. Dadurch bleibt die Fachlichkeit erhalten. Wichtig ist insgesamt, diesen weitreichenden Schritt gut vorbereitet und lieber zu früh als zu spät zu planen. Nur so können auch die weitreichenden Haftungsrisiken der Geschäftsführung ausgeschlossen werden.

Sie sind als Referent auf dem Altenheim Management Kongress am 6./7. September 2023 dabei – worüber werden Sie den Teilnehmenden berichten?
Mit dem Vortrag soll einmal das Szenario der Schieflage bis zum erfolgreichen Turn-around durchgespielt werden. Wir wollen dabei abstrakt mit einem sozialrechtlichen Hintergrund das Handwerkszeug besprechen, das zur Erlössicherung und -verbesserung notwendig ist.

Interview: Susanne El-Nawab

Mehr zum Thema auf dem Altenheim Management Kongress, der am 6./7. September 2023 in Köln stattfindet.
Tipp: Anmeldungen zum Frühbucherpreis noch bis 12. Juli 2023