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„Pflegeheime dürfen nicht zur unfreiwilligen Bank des Sozialstaats werden“

Pflegeheime finanzieren offene Kosten bei der Hilfe zur Pflege weiterhin über Monate vor. Das zeigen Ergebnisse einer Folgebefragung von VKAD und DEVAP unter 133 Trägern. Die Verbände fordern schnellere Verfahren und verbindliche Abschlagszahlungen.

"Pflegeheime zahlen Gehälter, Lebensmittel, Energie und Mieten sofort, warten aber oft monatelang auf die Entscheidung und Zahlung der Sozialhilfeträger", kritisiert VKAD-Geschäftsführer Andreas Wedeking. Foto: Jens Jeske

An der bundesweiten Befragung beteiligten sich 133 katholische und evangelische Träger mit 517 Einrichtungen und insgesamt 42.890 Bewohner:innen. Von ihnen sind 17.462 Menschen auf Hilfe zur Pflege angewiesen. Das entspricht 41 Prozent aller Bewohner:innen in den befragten Einrichtungen.

Zwischen hohen Außenständen und langen Wartezeiten

Bei 31 Prozent der Bewohner:innen mit beantragter Hilfe zur Pflege bestehen laut Befragung Außenstände gegenüber den Trägern. Die Einrichtungen übernehmen die Versorgung weiter, obwohl die Kostenübernahme durch den Sozialhilfeträger noch aussteht oder nicht vollständig geklärt ist. Die Verfahren dauern häufig mehrere Monate. Bei 24 Prozent der Bewohner:innen mit Hilfe zur Pflege liegt die Bearbeitungszeit zwischen sechs und zwölf Monaten. Bei weiteren zwölf Prozent dauert das Verfahren länger als ein Jahr.

„Pflegeheime dürfen nicht zur unfreiwilligen Bank des Sozialstaats werden. Sie zahlen Gehälter, Lebensmittel, Energie und Mieten sofort, warten aber oft monatelang auf die Entscheidung und Zahlung der Sozialhilfeträger“, sagt Andreas Wedeking, Geschäftsführer des VKAD.

Hohe Summen belasten Einrichtungen

Fast jede zweite betroffene Einrichtung berichtet von Außenständen von mehr als 50.000 Euro. Bei 27 Prozent der betroffenen Einrichtungen liegen die offenen Beträge zwischen 50.000 und 100.000 Euro. In einzelnen Fällen fallen die Summen deutlich höher aus.

Nach Angaben der Verbände sehen 29 Prozent der Einrichtungen ihre Liquidität durch die Außenstände gefährdet. Dadurch gerieten ausgerechnet jene Pflegeheime unter wirtschaftlichen Druck, die die Versorgung pflegebedürftiger Menschen sicherstellen.

Verbände warnen vor zusätzlichen Belastungen

VKAD und DEVAP warnen zudem vor möglichen Folgen des geplanten Pflegeneuordnungsgesetzes. Sollten Leistungszuschläge in der stationären Pflege später greifen als bisher, könnten die Eigenanteile zu Beginn eines Heimaufenthalts steigen. Damit wachse das Risiko, früher Hilfe zur Pflege beantragen zu müssen.

„Mehr Anträge ohne schnellere Bearbeitung würden die bestehenden Probleme auf ein neues Level heben“, erklärt Thomas Neeb, Vorstandsvorsitzender des DEVAP. Er verweist dabei auf Berechnungen von Prof. Heinz Rothgang für die DAK-Gesundheit. Demnach könnte der Anteil der Sozialhilfeempfänger bis 2035 auf 46,2 Prozent steigen.

Die Verbände fordern deshalb verbindliche Bearbeitungsfristen, digitalisierte Verfahren und Abschlagszahlungen von mindestens 75 Prozent der voraussichtlichen Leistungen, sobald ein Hilfebedarf plausibel angezeigt wurde.

Die verzögerten Zahlungen und die daraus resultierenden Belastungen für Pflegeheime sind auch Thema bei der EXPO Living & Care am 23 und 24. Juni in Berlin. Melden Sie sich hier an.

Eine Antwort auf “„Pflegeheime dürfen nicht zur unfreiwilligen Bank des Sozialstaats werden“

  1. fakturierung

    Wir stimmen Ihrem Artikel uneingeschränkt zu. Besonders problematisch sind Fälle, in denen Leistungsberechtigte während eines laufenden Hilfe-zur-Pflege-Verfahrens versterben. Die Klärung von Nachlass und Erben führt dann oft zu weiteren erheblichen Verzögerungen.

    Hinzu kommt, dass Pflegebedürftige heute deutlich später in stationäre Einrichtungen aufgenommen werden. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer liegt häufig nur noch bei sechs bis neun Monaten. Gleichzeitig dauern Sozialhilfeverfahren oft mehrere Monate.

    Pflegeeinrichtungen müssen dadurch lange in Vorleistung gehen, obwohl sie keinen Einfluss auf die Bearbeitungsdauer haben. Daher sollten Sozialhilfeanträge zeitnah entschieden oder der Sozialhilfeträger zunächst in Vorleistung gehen.

    Claus Stängle
    Leiter Fakturierung PUR VITAL