Recht

Pflegeheimbewohner dürfen Weihnachten mit Familie feiern

Auch bei hohen Corona-Infektionszahlen können Pflegeheimbewohner Weihnachten im Kreis ihrer Familie feiern. Alle Bewohner hätten das Recht, die Einrichtung zu verlassen – sofern keine Quarantäne angeordnet worden sei, so Michael Schmidt, Leiter des Arbeitskreises Pflege, Gesundheit und Senioren der Liga der freien Wohlfahrtspflege Hessen.

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Bewohner haben das Recht, die Weihnachtstage bei ihren Familien zu verbringen. Aber auch dort gelten die allgemeinen Corona-Verhaltensregeln und Vorgaben. Foto: AdobeStock/Halfpoint

"Insoweit wird es keine Diskussionen geben, wenn Angehörige sagen: Wir möchten Bewohner nach Hause holen. Es gelten aber auch dort die allgemeinen Corona-Verhaltensregeln und Vorgaben", sagte Schmidt. Die Liga ist ein Zusammenschluss der Wohlfahrtsverbände, die auch Träger vieler Pflegeheime sind.

Der Pflegeschutzbund Biva hatte kürzlich davor gewarnt, dass einzelne Einrichtungen sich wieder abschotteten – auch in Hessen. Er kritisiert vor allem Heime, deren individuelle Hygienekonzepte stark von des jeweiligen landesweiten Regelung abwichen. Man müsse einen Ausgleich finden zwischen Schutz und Freiheitsrechten. "Das geschieht nicht, indem man Besuchsverbote und Quarantäne nach Ausgang aus der Einrichtung verhängt", sagte Anwalt Markus Sutorius von der Biva-Rechtsberatung. Notfalls sollten Bewohner klagen: "Wir sehen dort Erfolgsaussichten für eine Klage, wo Besuchskonzepte von Heimen in weiten Teilen von den Landesverordnungen abweichen." Das Hausrecht der Einrichtungen könne niemals Grundlage für freiheitsentziehende Maßnahmen sein.