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Pflegeeinrichtung erhält Recht wegen zu niedriger Investitionskosten

Eine Pflegeeinrichtung hat vor dem Landessozialgericht in Nordrhein-Westfalen wegen zu niedriger Investitionskosten geklagt und Recht erhalten.

Foto: Sebastian Duda/AdobeStock Eine Pflegeeinrichtung hatte vor dem Landesgericht aufgrund der Anerkennung der Baukosten geklagt und Recht erhalten.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) macht in diesem Zusammenhang deutlich, dass damit die seit Jahren strittige Durchführungsverordnung zum Altenpflegegesetz (APG DVO) in Nordrhein-Westfalen erneut infrage gestellt würde. „Wir weisen seit Jahren auf allen Ebenen darauf hin, dass die Regelungen nicht
angemessen sind und die pflegerische Versorgung in NRW erschweren“, sagt der Landesvorsitzende des bpa Bernhard Rappenhöner. Die Durchführungsverordnung stamme zwar noch aus rot-grünen Zeiten, aber auch Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hält weiterhin daran fest.

Im konkreten Fall ging es um die Anerkennung der Baukosten einer vollstationären Pflegeeinrichtung. Dabei wurden der Einrichtung rückwirkend deutlich höhere Beträge zugesprochen als von den Landesregelungen vorgesehen. Trägerverbände hatten die vorgegebenen Werte wiederholt als praxisfern und zu niedrig kritisiert. Das sah jetzt auch das Landessozialgericht so. „Das Urteil sollte für Landtag und Landesregierung endlich der Anlass sein, um die Regelungen der APG DVO zu überprüfen und anzupassen“, fordert Rappenhöner. Dabei gehe es auch um Planbarkeit für Pflegebedürftige und deren Familien. „Wenn das Land an der nicht auskömmlichen Refinanzierung festhält und die Fälle jeweils vor Gericht entschieden werden müssen, haben Pflegebedürftige teils jahrelang keine Klarheit über die Kosten, die auf sie zukommen.“