Corona
Pflegebevollmächtigte kritisiert Bayerns Alleingang bei Impfpflicht
Die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Claudia Moll (SPD), kritisiert das in Bayern geplante Aussetzen der Corona-Impfpflicht für Pflegepersonal. „Ich warne vor Alleingängen einzelner Bundesländer bei der Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht“, sagte Moll den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Auch Thüringens Gesundheitsministerium wünscht sich bundesweit einheitliche Schritte zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht.

Deutschland komme durch die Omikron-Welle „doch bisher nur so gut, weil viele Pflegebedürftige und auch Pflegekräfte geimpft, geboostert und die Einrichtungen gut geschützt sind“. Die Impfquote unter Pflegekräften sei insgesamt hoch, so Moll: „Aber wenn es nach mir ginge, sollte jeder geimpft sein. Daher finde ich eine allgemeine Impfpflicht ab 18 richtig, und damit hätten wir auch die leidige Diskussion um die Pflegekräfte beendet“, fügte die SPD-Politikerin hinzu
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte am Montag nach einer Sitzung des CSU-Parteivorstands in München angekündigt, dass die bayerische Staatsregierung die ab Mitte März bundesweit geltende einrichtungsbezogene Impfpflicht im Freistaat vorerst nicht umsetzen wolle. Sie sei „kein wirksames Mittel mehr, um die jetzige Omikron-Welle zu begleiten oder zu dämpfen oder zu stoppen“, sagte er. Die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht könne aber „leider ein Instrument sein“, um die Situation in der Pflege deutlich zu verschlechtern, etwa wegen der drohenden Abwanderung von Fachkräften.
Söders Ankündigungen nahm auch Thüringens Gesundheitsministerium zum Anlass, die Bedeutung bundesweit einheitlicher Schritte zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zu unterstreichen. „Es ist aus unserer Sicht ganz wichtig, dass die Länder hier ein gemeinsames Vorgehen verabreden“, sagte eine Sprecherin des Thüringer Gesundheitsministeriums der Deutschen Presse-Agentur. Auf eine stufenweise Umsetzung habe man sich bereits verständigt. In Thüringen soll es ebenfalls Übergangsregelungen für jene geben, die glaubhaft machen, dass sie sich noch impfen lassen wollen, wie die Sprecherin sagte. Geplant sei, die Fristen dann so zu wählen, dass in jedem Fall eine Grundimmunisierung möglich ist. Dies gelte für alle verfügbaren Impfstoffe. Auch die 14 Tage, die man nach der letzten Spritze für die vollständige Impfung warten muss, um offiziell als vollständig geimpft zu gelten, sollen in der Übergangsfrist enthalten sein, sagte die Sprecherin.
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