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Pflegebegutachtung per Telefon: Medizinischer Dienst legt Evaluation vor
Die Pflegebegutachtung per Telefon funktioniert verlässlich und ergänzt die Begutachtungsformate, um Pflegebedürftigkeit festzustellen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Evaluation, die der Medizinische Dienst Bund beauftragt hatte.
Mit dem Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, in bestimmten Fällen die Pflegebegutachtung nicht nur als Hausbesuch, sondern auch als strukturiertes Telefoninterview durchführen zu können. Bei der Pflegebegutachtung stellt der Medizinische Dienst den Grad der Pflegebedürftigkeit fest – dies ist Voraussetzung für Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung. In einer wissenschaftlichen Evaluation hat der Medizinische Dienst Bund untersuchen lassen, ob das Telefoninterview verlässlich funktioniert. Ergebnis: Die Begutachtung sei zielgenau und werde auch von den Pflegebedürftigen und ihren An- und Zugehörigen als entlastend empfunden, so der Medizinische Dienst Bund in einer Pressemitteilung.
Von März bis Mai 2024 befragten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler eines nach Angaben des MD unabhängigen, externen Instituts rund 70 Gutachterinnen und Gutachter. Sie führten Experteninterviews und Online-Befragungen durch, analysierten Daten aus Erhebungen, Versichertenbefragungen und Begutachtungsdokumenten. Die Ergebnisse ließen sich wie folgt zusammenfassen: Die Erfahrungen mit den strukturierten Telefoninterviews seien insgesamt positiv und attestierten diesem Begutachtungsformat eine verlässliche Eignung zur Erfassung von Pflegebedürftigkeit. Essentiell für den Erfolg der Telefonbegutachtung seien die kommunikativen Erfahrungen und Fähigkeiten der Gutachterinnen und Gutachter, die durch entsprechende Schulungen unterstützt und gefördert werden. Die Evaluation hat M+M Management + Marketing Consulting im Auftrag des Medizinischen Dienstes Bund durchgeführt.
Versicherte bewerten Telefoninterview positiv
In der Evaluation stellte M+M fest, dass das strukturierte Telefoninterview auch von den Pflegebedürftigen und ihren An- und Zugehörigen positiv angenommen werde. Die Betroffenen beschrieben die Begutachtung am Telefon als weniger belastend und als alltagstauglich. Die Versicherten hätten zudem geäußert, dass die Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes in der Begutachtungssituation Orientierung geben, dass sie einfühlsam fragen und aktiv zuhören würden.
Nächster Schritt sollte Einführung der Videobegutachtung sein
„Das strukturierte Telefoninterview ist eine sinnvolle und geeignete Ergänzung der Begutachtungsformate zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit und kann dauerhaft in die Praxis übernommen werden“, sagt Carola Engler, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Medizinischen Dienstes Bund. In der Evaluation wurden zudem die Erfahrungen der Medizinischen Dienste mit der Videobegutachtung ausgewertet, die im nächsten Schritt vorangebracht werden sollte. Die videobasierte Begutachtung werde die Möglichkeiten ortungebundener Begutachtungen in Zukunft noch einmal erweitern: Die Befragten sehen hier im Vergleich zum Telefoninterview den Vorteil der visuellen Mehrinformationen, so Engler. Daher kommt die Videotelefonie der Begutachtung im Hausbesuch sehr nahe. „Es wird nun darauf ankommen, den Mix an unterschiedlichen Begutachtungsformaten in der Praxis bestmöglich auszugestalten, auch vor dem Hintergrund der steigenden Zahlen an Pflegebegutachtungen“, sagt Carola Engler. Hindernis für den Einsatz seien derzeit noch die fehlenden technischen Voraussetzungen bei den Versicherten – sowohl in Pflegeheimen als auch im häuslichen Umfeld ist der Zugang zu stabilem Internet und W-LAN vielerorts noch nicht verfügbar.
Zum Hintergrund: Mit dem Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz hat der Gesetzgeber im Oktober 2023 die Möglichkeit geschaffen, in geeigneten Fällen (Höherstufungs- und Wiederholungsbegutachtungen bei Personen ab 14 Jahren), die persönliche Begutachtung nicht nur als Hausbesuch, sondern alternativ als strukturiertes Telefoninterview durchführen zu können.
Im nächsten Schritt werden die Kriterien für die Videobegutachtung in die Begutachtungs-Richtlinien eingearbeitet. Nach dem Digital-Gesetz, das im März 2024 verabschiedet wurde, sind nun auch Begutachtungen per Videotelefonie grundsätzlich möglich.
Für den am 16.7.2024 veröffentlichten Evaluationsbericht haben Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler von M + M Management + Marketing Consulting die Daten aus Versichertenbefragungen, Experteninterviews sowie Befragungen der Gutachterinnen und Gutachtern ausgewertet.
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