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Personalbemessung steht im Fokus der ALTENPFLEGE 2023
Das neue Personalbemessungsverfahren stellt hohe Anforderungen an die formale Qualifikation von Pflegehilfskräften. Darüber hinaus wird der Qualifikationsmix nur dann zum Erfolg, wenn alle Qualifikationsniveaus ihre Kompetenzen ausbauen. Dabei unterstützen die Ausstellenden in Halle 7 im Bereich Beruf & Bildung – sowie die Vorträge in den Foren der Messehallen und im Kongress.

Am 1. Juli 2023 hält das neue Personalbemessungsverfahren (PeBeM) in die Pflegeeinrichtungen. Bis Ende 2025 soll es umgesetzt werden. Es löst die bisherigen Personalschlüssel (Anhaltszahlen) perspektivisch ab. Dabei fußt das PeBeM auf dem kompetenzbasierten Einsatz unterschiedlicher Qualifikationsniveaus. Grundlage ist die PeBeM-Studie von Professor Heinz Rothgang und Team. Die Umsetzung von § 113 c SGB XI löst perspektivisch die starre Fachkraftquote ab. Den Pflegealltag teilen sich künftig nicht mehr überwiegend Fach- und Hilfskräfte, sondern Fachkräfte, heutige Pflegehilfskräfte und – neu – nach Landesrecht ein- oder zweijährig ausgebildete, qualifizierte Pflegehilfskräfte.
„Je nach Bundesland wurde dieser Qualifikation bisher wenig Beachtung geschenkt“, sagt Michael Wipp. Diese Klientel gelte es, künftig besonders zu fördern, weil der Arbeitsmarkt nach diesen Personen umfassend Ausschau halten werde. Der bedarfsorientierte Personalmix braucht deutlich mehr Hilfskräfte auf qualifizierter Ebene, die gegenwärtig kaum vorhanden sind.
Die formale Qualifikation ausbauen
„Aus dem Qualifikationenmix resultieren perspektivisch Chancen, zum Beispiel für langjährig bewährte, erfahrene Helfer ohne Ausbildung zur beruflichen Weiterentwicklung über die einjährige Ausbildung“, so Wipp. Eine einjährige Ausbildung soll diesen Beschäftigten eine formale Qualifikation mit anerkanntem Abschluss ermöglichen. Und sie soll einen Rahmen schaffen, der Arbeitgebende motiviert, an der Verbesserung der Qualifikationssituation dieser Beschäftigten zu arbeiten. Denn sonst blieben Stellen, die das QN2 voraussetzen, unbesetzt. Diese sollen für einfache Aufgaben bei einer stabilen Gesundheitssituation des Pflegebedürftigen eingesetzt werden. Unter das QN3 fallen, je nach Bundesland, ein- oder zweijährig Qualifizierte, wie Krankenpflege- oder Altenpflegehelfer und Fachassistenzen mit einer Ausbildung in Pflege und Betreuung. Diese sollen Fachkräfte entlasten. Für komplexe Aufgaben bei instabiler Gesundheitssituation braucht es ein QN4, das der dreijährigen Ausbildung einer Pflegefachkraft entspricht. Doch wie viele Mitarbeitende mit welchem QN in einer Einrichtung tätig sein werden, hängt von den im Begutachtungsinstrument festgestellten Pflegegraden der Bewohnerschaft ab.
Tipp: Mehr zum Thema erfahren Sie von Michael Wipp in der Fokussession PeBeM (B 13) auf dem Messekongress.
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