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Personalbemessung: Pflegemanagement warnt vor PeBeM-Stopp
Der Bundesverband Pflegemanagement kritisiert die Pläne der Bundesregierung, die Personalanhaltswerte nach § 113c SGB XI vorerst nicht weiter anzuheben. Hintergrund ist eine Unterrichtung der Bundesregierung zur Umsetzung und Weiterentwicklung des Personalbemessungsverfahrens PeBeM in der vollstationären Langzeitpflege. Der Verband warnt vor einer politischen Anpassung des Pflegebedarfs an den Fachkräftemangel.
Laut der Unterrichtung soll weder eine weitere Anhebung der Personalanhaltswerte nach § 113c SGB XI erfolgen, noch eine bundeseinheitliche Mindestpersonalausstattung eingeführt werden. Der wissenschaftlich ermittelte Pflegebedarf werde damit zwar anerkannt, politisch aber nicht konsequent umgesetzt, wie der Bundesverband Pflegemanagement mitteilt. Statt am tatsächlichen Bedarf der Bewohnerinnen und Bewohner rückten Arbeitsmarktengpässe, Finanzierungsdruck und kurzfristige Umsetzbarkeit in den Vordergrund.
Streit um Algorithmus 2.1 H
Die von der Bundesregierung favorisierte Variante 2.1 H rechnet hauswirtschaftliche Tätigkeiten aus dem Pflegepersonalbedarf heraus. Das sei nur dann fachlich vertretbar, wenn diese Aufgaben verbindlich durch ausreichend finanziertes Hauswirtschaftspersonal übernommen würden, so der Verband.
„Algorithmus 2.1 H darf nicht bedeuten: weniger Pflegepersonal, aber keine verbindliche Stärkung der Hauswirtschaft. Wenn Tätigkeiten herausgerechnet werden, müssen sie an anderer Stelle zuverlässig finanziert und organisiert werden“, betont Peter Koch, Vorstandsmitglied des Bundesverbands und Leiter der AG Langzeitpflege und Reha. Sonst entstehe keine Effizienz, sondern eine Verschiebung von Arbeit, Verantwortung und Kosten.
Warnung vor höheren Pflegegrad-Schwellen
Der Verband warnt zudem davor, die Debatte um Personalbemessung mit Überlegungen zur Anhebung der Schwellenwerte bei den Pflegegraden 1 bis 3 zu verbinden. Eine solche Anhebung würde den tatsächlichen Unterstützungsbedarf nicht verringern, sondern lediglich seine leistungsrechtliche Sichtbarkeit reduzieren. Auch wissenschaftliche Aussagen von PeBeM würden so verzerrt, weil Personalbedarf auf Grundlage veränderter Pflegegradstrukturen rechnerisch niedriger erscheinen könnte.
Gerade die Pflegegrade 1 bis 3 seien der zentrale Bereich für Prävention, Beratung, Reablement und Angehörigenunterstützung, erklärt Koch. „Wer hier den Zugang erschwert, riskiert spätere Hilfe, höhere Belastung von Angehörigen, mehr Krisenverläufe und zusätzliche Folgekosten in Krankenversicherung, Sozialhilfe und stationärer Versorgung.“
Forderung nach verbindlichem Stufenplan
Der Bundesverband fordert die Bundesregierung auf, PeBeM nicht zur Begrenzung von Personalansprüchen, sondern als Grundlage eines verbindlichen Stufenplans zu nutzen. Notwendig seien der Ausbau der Pflegefachassistenz, die gezielte Stärkung von Pflegefachpersonen, klare Aufgabenprofile im Skill-Grade-Mix, eine verbindlich finanzierte Hauswirtschaft sowie Investitionen in Organisationsentwicklung und Digitalisierung.
„Der Fachkräftemangel wird nicht dadurch gelöst, dass Fachlichkeit abgesenkt wird“, erklärt Verbandsvorsitzende Sarah Lukuc. Er werde gelöst, „indem Pflegefachpersonen gezielt eingesetzt, Assistenzberufe gestärkt, Hilfskräfte qualifiziert und pflegeferne Tätigkeiten konsequent aus der Pflege herausgelöst werden“.
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