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„Das PNOG macht unseren Mitgliedern berechtigterweise Angst“

Der Bundesverband ambulante Dienste und stationäre Einrichtungen (bad) e.V. schlägt Alarm: Die im geplanten Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) vorgesehenen Einschnitte beim Entlastungsbetrag und bei der Verhinderungspflege könnten Tagespflegen in die Schließung treiben und die häusliche Versorgung Pflegebedürftiger untergraben. Der Verband fordert Nachbesserungen und legt eigene Finanzierungsvorschläge vor.

Andrea Kapp, Bundesgeschäftsführerin des bad e. V.
Andrea Kapp, Bundesgeschäftsführerin des bad Foto: bad eV.

Medina Akbarzada, Pflegedienstleiterin in der Tagespflege des bad-Mitglieds Pflegezentrum Sonnenschein, warnt vor den Folgen geplanter Einschränkungen beim Entlastungsbetrag und der Verhinderungspflege. „Die absolute Mehrheit unserer Tagespflegegäste nutzt den Entlastungsbetrag nicht nur, um den Eigenanteil der anfallenden Kosten für Unterkunft und Verpflegung tragen zu können. Er ist tatsächlich der maßgebliche Faktor zur Bestimmung der möglichen Besuchstage.“

Das geplante Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) sorgt bei den Mitgliedern des bad e.V. laut einer Mitteilung des Verbands für erhebliche Verunsicherung. Adressat der Kritik ist Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU), der am 29. Juli 2026 das Amt als Bundesminister für Gesundheit übernommen hat und die von seiner Amtsvorgängerin Nina Warken (CDU) angestoßene Pflegereform fortführen soll.

Medina Akbarzada, Pflegedienstleiterin in der Tagespflege des bad-Mitglieds Pflegezentrum Sonnenschein, beschreibt in der Mitteilung die praktische Bedeutung des Entlastungsbetrags. Die überwiegende Mehrheit der Tagespflegegäste nutze diesen laut Akbarzada nicht nur zur Deckung des Eigenanteils für Unterkunft und Verpflegung – er sei „der maßgebliche Faktor zur Bestimmung der möglichen Besuchstage“. Angehörige und Pflegebedürftige orientierten sich in der Regel an dem Restbetrag, der nach Ausschöpfung des Entlastungsbetrags verbleibe.

Rund die Hälfte der Tagespflegebesucher:innen könne nach Angaben Akbarzadas noch zu Hause leben, weil ein Zusammenspiel aus ambulanter Pflege am Morgen und Abend, hauswirtschaftlicher Versorgung über die Verhinderungspflege und teilstationärer Betreuung mit Mahlzeiten unter der Woche greife. Ergänzend werde am Wochenende „Essen auf Rädern“ über die Tagespflege organisiert.

Würden Budgets gekürzt oder Leistungen gestrichen bzw. der Zugang zu ihnen erschwert, drohe dieses Modell zu kippen. Fielen die betreffenden Gäste weg, „würde die Tagespflege sich wirtschaftlich nicht länger tragen können und eine Schließung wäre unvermeidbar“, so Akbarzada. Auch die Angebotsqualität stehe zur Disposition: Die derzeit täglich frisch zubereiteten Vier-Gänge-Menüs und die Beschäftigung eines eigenen Kochs seien bei rückläufiger Auslastung nicht refinanzierbar.

Für Betroffene könnten die Folgen laut Akbarzada bis zur Aufgabe des Eigenheims reichen, um eine stationäre Pflege finanzieren zu können. Eine allein durch ambulante Pflegedienste getragene Versorgung sei in diesen Konstellationen nicht mehr leistbar.

Andrea Kapp, Bundesgeschäftsführerin des bad e.V., adressiert die Kritik direkt an Bundesgesundheitsminister Linnemann. Das PNOG mache den Mitgliedern „berechtigterweise Angst“. Der Verband befürworte grundsätzlich eine strukturelle und nachhaltige Reform der sozialen Pflegeversicherung (SPV), sehe aber in den vorliegenden Plänen Verwerfungen, die vermeidbar seien.

Statt Leistungseinschränkungen fordert der bad e.V. laut Mitteilung, zunächst die Finanzierungsprobleme der Pflegeversicherung strukturell anzugehen. Der Verband nennt fünf Ansatzpunkte:

  • vollständige Erstattung der pandemiebedingten Aufwendungen der SPV durch den Bund,
  • Finanzierung versicherungsfremder Leistungen – insbesondere der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende An- und Zugehörige – künftig aus Steuermitteln,
  • Zusammenlegung oder fairer Ausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung,
  • Reduktion der Anzahl der Kranken- und Pflegekassen,
  • Einführung einer freiwilligen gesetzlichen Pflegevollversicherung der SPV.

Der Punkt zur Kassenreduktion trifft auf ein bereits von Linnemann selbst formuliertes Anliegen: Linnemann kündigte an, im neuen Amt die Zahl der Krankenkassen reduzieren zu wollen und die Beiträge zu stabilisieren.

Kapp mahnt eine Nachbesserung an, um zu verhindern, dass Pflegebedürftige aus finanziellen Gründen auf qualitativ gute Pflege verzichten müssten und Einrichtungen in ihrer Existenz gefährdet würden. Ihr Fazit: „Pflege darf nicht zu einer Frage des Geldbeutels werden!“ (ck)

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