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Patientenschützer: Pflegeheime brauchen Rechtssicherheit
Klare Anweisungen und Rechtssicherheit von der Politik für Pflegeheime während der Corona-Pandemie fordert die Stiftung Patientenschutz. Anstatt Besuchsverboten brauche es einen Hygiene-Grundschutz und in jeder Einrichtung drei Bereiche.

Pflegeheime benötigen einen Hygiene-Grundschutz, meint die Stiftung Patientenschutz. Foto: Kunstzeug/Adobe Stock
"810.000 Heimbewohner einzusperren ist kein Konzept", sagte Vorstand Eugen Brysch am Freitag in Dortmund. Es brauche vielmehr einen Hygiene-Grundschutz und präzise Kriterien. Dazu gehöre etwa auch die Dokumentation, wer wen wann betreut habe und welche Besucher empfangen worden seien.
"Ebenso braucht es in einer Einrichtung drei Bereiche", forderte Brysch. Es reicht nicht, nur zwischen Infizierten und Nichtinfizierten zu unterscheiden. Nötig sei ein weiterer Sektor, der die Pflegebedürftigen in den Blick nehme, bei denen die Erkrankung noch nicht geklärt sei. Bei einer Ketteninfektion seien zudem Freiwilligen-Pools zur Unterstützung erforderlich. Dafür fehle aber eine gesetzliche Grundlage, kritisierte Brysch.
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