Corona
Patientenschützer: Corona-Maßnahmen in Pflege verlängern
Bund und Länder haben sich am Mittwoch (16.2.) auf schrittweise erfolgende Lockerung der Corona-Schutzmaßnahmen verständigt. Abhängig vom Pandemiegeschehen sollen bis zum 20. März die derzeit geltenden Einschränkungen in drei Schritten nahezu komplett entfallen. Vor diesem Hintergrund fordert die Deutsche Stiftung Patientenschutz den Bundestag auf, die Corona-Maßnahmen in der Pflege aber über den 19. März hinaus zu verlängern.

Nach den Bund-Länder-Beratungen in der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) am 16. Februar hat die Deutsche Stiftung Patientenschutz den Bundestag aufgefordert, die Corona-Maßnahmen in der Pflege über den 19. März hinaus zu verlängern. Verletzliche Bevölkerungsgruppen müssten auch über diesen Tag hinaus vor dem Coronavirus geschützt sein, sagte Vorstand Eugen Brysch dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (Donnerstag): „Für staatliche Maßnahmen braucht es deshalb weiterhin eine wirksame gesetzliche Ermächtigung anstelle eines liberalen Aktionismus und des Ausrufens eines Freedom-Days.“
Die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken, das Test-Regime oder die Hygiene-Maßnahmen für die Alten- und Krankenpflege dürften nicht der privaten Verantwortung überlassen werden, forderte Brysch: „Hier muss der Bundestag Grenzen setzen.“ Bund und Länder stünden weiterhin in der Pflicht, den Gesundheitsschutz für Menschen zu gewährleisten, die dazu selbst nicht in der Lage seien. Das betreffe unter anderem zwei Millionen ambulant und stationär versorgte Pflegebedürftige.
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