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Palliativmedizinische Versorgung wird besser vergütet
Durch acht neue Ziffern in der Gebührenordnung der Ärzte soll die ambulante palliativmedizinische Versorgung, die auch im Heim in Anspruch genommen werden kann, verbessert werden.

Die Neuerungen erfolgen noch im Rahmen des Ende 2015 verabschiedeten Hospiz- und Palliativgesetzes . Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Kassen haben sich dazu auf acht neue Gebührenordnungspositionen (GOP) geeinigt, die extrabudgetär vergütet werden, berichtet die "Ärzte Zeitung". Die neuen Positionen im Abschnitt 37.3 der Gebührenordnung gelten zunächst begrenze für zwei Jahre. Die neuen Leistungen sollen die Patienten noch in diesem Jahr in Anspruch nehmen können.
Die neuen GOP sind für Haus- und Fachärzte abrechenbar und umfassen neben der palliativmedizinischen Ersterhebung und Koordination der Versorgung auch Hausbesuche und Rufbereitschaft. Allerdings benötigen Ärzte für einen Teil der Leistungen eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung.
Unter anderem wurde eine neue GOP im sogenannten EBM, dem Abrechnungssystem der Ärzte, hinzugefügt, nach der die Ärzte einen Zuschlag für Hausbesuche zu Hause, im Pflegeheim oder im Hospiz abrechnen können.
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