Corona

Nur noch sechs Euro pro PoC-Antigen-Test

Eine neue Coronavirus-Testverordnung (TestV) wurde veröffentlicht. Diese bringt geänderte Vorgaben bezüglich der Schnelltest-Durchführung und -abrechnung mit sich. Unter anderem erhalten Pflegeeinrichtungen ab April weniger Geld pro Einzeltest.

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Foto: AdobeStock/Marek Das Kostenerstattungsverfahren für Corona-Schnelltests wurde Anfang März angepasst.

Das Bundesministerium für Gesundheit hat die Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Testverordnung – TestV) zum 8. März aktualisiert und im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Darin heißt es: „An die nach § 6 Absatz 1 Satz 1 berechtigten Leistungserbringer und die nach § 6 Absatz 3 berechtigten Einrichtungen oder Unternehmen ist für selbst beschaffte PoC-Antigen-Tests eine Vergütung für die Sachkosten in Höhe der entstandenen Beschaffungskosten, und zwar bis zum 31. März 2021 höchstens 9 Euro je Test und ab dem 1. April 2021 höchstens 6 Euro je Test, zu zahlen“.

Die Verordnung finden Sie hier als Download.