Corona
Nur noch sechs Euro pro PoC-Antigen-Test
Eine neue Coronavirus-Testverordnung (TestV) wurde veröffentlicht. Diese bringt geänderte Vorgaben bezüglich der Schnelltest-Durchführung und -abrechnung mit sich. Unter anderem erhalten Pflegeeinrichtungen ab April weniger Geld pro Einzeltest.

Das Bundesministerium für Gesundheit hat die Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Testverordnung – TestV) zum 8. März aktualisiert und im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Darin heißt es: „An die nach § 6 Absatz 1 Satz 1 berechtigten Leistungserbringer und die nach § 6 Absatz 3 berechtigten Einrichtungen oder Unternehmen ist für selbst beschaffte PoC-Antigen-Tests eine Vergütung für die Sachkosten in Höhe der entstandenen Beschaffungskosten, und zwar bis zum 31. März 2021 höchstens 9 Euro je Test und ab dem 1. April 2021 höchstens 6 Euro je Test, zu zahlen“.
Die Verordnung finden Sie hier als Download.
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