Corona

NRW: Heim-Friseure können sich impfen lassen

In Nordrhein-Westfalen können sich nun auch Friseure und Fußpfleger, die regelmäßig in vollstationären Pflegeeinrichtungen tätig sind, impfen lassen. Das teilte das Gesundheitsministerium am 19. Februar in Düsseldorf mit.

Frauenhände machen älterer Dame die Haare
Foto: Adobe Stock/ pixarno Friseure und andere Berufsgruppen, die in Pflegeheimen in NRW tätig sind, können sich gegen das Coronavirus impfen lassen.

Dies gelte auch für Seelsorger, Betreuungsrichter, Rechtspfleger, Begutachter der Medizinischen Dienste oder Beschäftigte von Sanitätshäusern, die in die Einrichtungen kommen. Sie erhielten ein Impfangebot mit dem Produkt von Astrazeneca, oder sofern sie über 65 Jahre alt sind, von Biontech. Für die Impfung von Bewohnern und betreuten Personen in teilstationären Einrichtungen, Tagespflegen oder Wohngemeinschaften stehe ab kommender Woche Impfstoff von Moderna zur Verfügung. Anschließend könnten Senioren im Betreuten Wohnen geimpft werden. Auch die Impfung von Krankenhauspersonal gehe weiter. Als nächste Gruppe könnten dort Beschäftigte mit regelmäßigem Patientenkontakt den Astrazeneca-Impfstoff erhalten.

Saarlands Sozialministerin Monika Bachmann (CDU) hatte kürzlich eine mangelnde Impfbereitschaft mit dem Vakzin des Herstellers Astrazeneca kritisiert.