Recht
Nordrhein-Westfalen darf Größe von Pflegeheimen deckeln
Das Land Nordrhein-Westfalen darf nach einem Urteil die Größe von stationären Pflegeeinrichtungen gesetzlich auf 80 Plätze deckeln. Diese Norm sei verfassungsgemäß und verhältnismäßig, stellten die Richter nach Angaben des Verwaltungsgerichts Aachen fest.

Ein Investor hatte versucht, auf dem Klageweg die Genehmigung für den Neubau eines Pflegeheims mit 124 Plätzen durchzusetzen, wie das NRW-Gesundheitsministerium mitteilte. Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht Münster ist zugelassen.
Die pflegepolitische Entscheidung des Gesetzgebers, alte Menschen in dezentralen, überschaubaren Einrichtungen unterzubringen, rechtfertige den Eingriff in die Berufsausübung, stellten die Richter fest. Die Begrenzung auf 80 Plätze sei auch keine Verletzung des Eigentumsrechts, da das Gebäude in einem sozialen Bezug stehe und eine soziale Funktion erfülle.
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