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Niedersachsen koppelt I-Kostenförderung an Tariflöhne
Das Land Niedersachsen will sein Pflegegesetz ändern und hat dafür einen Entwurf vorgelegt. Eines der Kernelemente ist die Koppelung der Investitionskostenförderung des Landes an eine tarifgerechte Entlohnung der Pflegekräfte.

„Die Zahlung tarifgerechter Löhne ist dabei ein wichtiger Baustein zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege“, führte Sozialministerin Daniela Behrens (SPD) in ihrer Rede im Landtag aus. Die Gesetzesnovelle sei ein wichtiger Meilenstein für gute Pflege in Niedersachsen.
Die Novelle biete noch weitere Verbesserungen für die pflegerische Versorgung. Ebenfalls im Gesetzentwurf aufgenommen wurde die Verbesserung der Versorgungslage mit Kurzzeitpflegeplätzen. Das Land wolle noch vorhandene Kapazitätsreserven in vollstationären Pflegeeinrichtungen für die Kurzzeitpflege mobilisieren. Behrens: „Zukünftig wollen wir vollstationären Pflegeeinrichtungen das finanzielle Risiko nehmen, wenn diese für einen Zeitraum von drei Jahren verlässliche Kurzzeitpflegeplätze anbieten. Hierfür sind 5,5 Millionen Euro pro Jahr in den Haushalt eingeplant.“
Ebenfalls soll eine Beschwerdestelle Pflege geschaffen werden; an diese können sich vor allem Pflegebedürftige, pflegende Angehörige und professionell Pflegende mit Hilfeersuchen und Beschwerden wenden. Missstände können so früher aufgedeckt und Fehlentwicklungen kann entgegengewirkt werden.
Die bereits im Pflegegesetz verankerten Instrumente zur Planung der pflegerischen Versorgung in Niedersachsen – Landespflegebericht, örtliche Pflegeberichte und Pflegekonferenzen – werden besser aufeinander abgestimmt. Hierdurch verspricht sich das Land verlässliche Daten zur pflegerischen Versorgungsstruktur, um so die örtliche Pflegeplanung und Weiterentwicklung des Angebots voranzubringen.
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