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Niedersachsen: Das neue Gesetz für unterstützende Wohnformen (NuWG)

Niedersachsen hat das Gesetz über unterstützende Wohnformen verabschiedet und damit Rahmenbedingungen geschaffen, damit auch innovative Wohnformen mit Betreuungs- und Pflegeangeboten in der Praxis umgesetzt werden können.

- Anja Möwisch, Fachkanzlei für Soziale Einrichtungen

Spannend wird jetzt sein, in welchem Umfang auf Basis dieses neuen Gesetzes auch in Niedersachsen Wohngemeinschaften gegründet und neue Wohnangebote initiiert werden. Innovativ ist, dass zur Erleichterung der Anlaufphase von Wohngemeinschaften für ein Jahr die Erbringung der Pflegeleistungen an die Vermietung gekoppelt werden kann.  Dieses schafft die Gelegenheit Gesamtkonzepte zu entwickeln und die Anfangsphase für die potenziellen Kunden zu erleichtern. 

Niedersachsen hat auch erkannt, dass es einen fließenden Übergang zwischen betreuten Wohnformen und Wohngemeinschaftsprojekten gibt, so dass auch diesbezüglich die Regelungen inhaltlich angeglichen worden sind.
Entscheidend für die Umsetzung insbesondere der trägergesteuerten Wohngemeinschaften wird sein, welche Anforderungen in den ergänzenden Verordnungen normiert werden.

Dieses gilt auch für die Einrichtungen der Tagespflege. Dadurch, dass die Tagespflege nach wie vor unter den Anwendungsbereich des NuWG fällt, wird es zu einer weiteren Professionalisierung kommen, was beinhaltet, dass es z.B. auch geeinigter Kalkulationsschemata bedarf und damit der Refinanzierung der gesetzlich normierten Anforderungen. Interessant wäre, ob man auch niedrigschwellige Tagesbetreuungsangebote in Kleingruppen konzeptionieren kann, die nicht unter den Anwendungsbereich des NuWG fallen. Und wie sind Ihre Erwartungen?

Mehr zum Thema lesen Sie auch in der Juni-Ausgabe der Zeitschrift Altenheim