Recht

Neues Betreuungsrecht und Ehegattennotvertretungsrecht in die Praxis übertragen

Wie Sie das neue Betreuungsrecht und Ehegattennotvertretungsrecht in die Praxis übertragen können, ist das Thema im Altenheim-Webinar am 26. Oktober 2023 um 14 Uhr. Rechtsanwalt Prof. Ronald Richter erläutert, welche Änderungen für den Alltag im Pflegeheim wichtig sind.

Altenheim-Webinar-Wie Sie das neue Betreuungsrecht und Ehegattennotvertretungsrecht in die Praxis übertragen

Das neue Betreuungsrecht, das seit Anfang 2023 in Kraft ist, ist bisher noch kaum in der Praxis angekommen. So müssen unter anderem alle Qualitätshandbücher in den Kapiteln zu freiheitsentziehenden Maßnahmen und zur Patientenverfügung überarbeitet werden.
Das modernisierte Betreuungsrecht stellt die Wünsche und das Selbstbestimmungsrecht des Betreuten noch stärker in den Vordergrund.
Ebenfalls zum 1. Januar 2023 ist das Ehegattennotvertretungsrecht in Kraft getreten. Die neue Regelung des § 1358 BGB ermöglicht es Eheleuten und eingetragenen Lebenspartner:innen, im Betreuungsfall füreinander Entscheidungen über medizinische Behandlungen zu treffen – in einem bestimmten Umfang . Das Ehegattennotvertretungsrecht umfasst insbesondere die Einwilligung in Untersuchungen und Heilbehandlungen, ärztliche Eingriffe, Verzicht auf die ärztliche Schweigepflicht, freiheitsentziehende Maßnahmen, den Abschluss von Behandlungs- und Krankenhausverträgen sowie den Abschluss von Verträgen über eilige Maßnahmen zur Rehabilitation und der Pflege, also auch den Abschluss von Heim- und Pflegewohnverträgen.
Welche Änderungen für den Alltag im Pflegeheim wichtig sind, erläutert unser Experte Rechtsanwalt Prof. Ronald Richter, RICHTERRECHTSANWÄLTE, Hamburg, im Altenheim-Webinar am 26. Oktober 2023 um 14 Uhr und beantwortet Ihre rechtlichen Fragen.

Zur Anmeldung zum Altenheim-Webinar “Wie Sie das neue Betreuungsrecht und Ehegattennotvertretungsrecht in die Praxis übertragen”

TIPP: Für unsere Abonnent:innen von Altenheim und care konkret ist die Teilnahme kostenlos!