Corona
Neue Quarantäne-Regelungen ab 1. Mai
Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern haben sich am 4. April darauf verständigt, dass Corona-Infizierte und Kontaktpersonen ab 1. Mai in der Regel nur noch freiwillig und für kürzere Zeit in Isolierung oder Quarantäne müssen. Strengere Vorgaben sollen aber noch für Beschäftigte in Gesundheitswesen und Pflege bleiben, die sich infiziert haben.

Die Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz (GMK), Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne, sagte: „Den geplanten Strategiewechsel der Quarantäne- und Isolationsregelungen hin zu mehr Eigenverantwortung halten wir für vertretbar.“ Die neuen Empfehlungen des Bundesgesundheitsministeriums mit dem Robert-Koch-Institut gehen auf einen Beschluss der GMK zurück. Die Gesundheitsminister, -ministerinnen und -senatorinnen hatten darum gebeten, die Quarantäne- und Isolationsregelungen an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen und zu überarbeiten.
Die Absonderung für Infizierte und Kontaktpersonen soll ab Mai von sieben auf fünf Tage verkürzt werden. Für Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheitswesens, in Alten- und Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten müssen im Infektionsfall die Gesundheitsämter ein Tätigkeitsverbot anordnen. Eine Freitestung ist frühestens nach fünf Tagen möglich. Für die Allgemeinbevölkerung gilt dagegen eine dringende Empfehlung zur fünftägigen Isolierung im Infektionsfall, eine behördliche Anweisung ist nicht mehr notwendig.
Ministerin Grimm-Benne sagte: „Es kommt in der aktuellen Phase der Pandemie mehr als zuvor auf die Eigenverantwortung jedes Einzelnen an, sich selbst und andere vor einer Ansteckung zu schützen. Mit den neuen Regelungen behalten wir aber auch den Schutz der vulnerablen Gruppen im Blick.“ Die Omikron-Welle sei trotz hoher Infektionszahlen überwiegend durch mildere Krankheitsverläufe gekennzeichnet. Ein Großteil der Bevölkerung sei inzwischen geimpft oder genesen. Mit den verkürzten Absonderungszeiten könne auch hoher Personalausfall in wichtigen Bereichen vermieden werden.
Das geplante Ende der Isolations- und Quarantänepflicht für Corona-Infizierte und Kontaktpersonen stößt auf Widerspruch von Experten und Patientenschützer. Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, sieht dadurch große Gefahren für besonders gefährdete Menschen. „Für die Hochrisikogruppe wird es immer gefährlicher. Diese Menschen leben mitten unter uns“, sagte Brysch dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Die Infektion werde verharmlost.
Der Epidemiologe Hajo Zeeb forderte eine Beibehaltung der Pflicht zur Isolation von Infizierten. „Wenn eine Person Symptome aufweist, dann sollte sie zu Hause die Corona-Infektion aussitzen, anstatt noch mehr Menschen anzustecken“, sagte Zeeb dem RND. Gerade bei der Omikron-Variante bestehe die Gefahr einer sehr schnellen Weitergabe des Virus. Eine Isolationspflicht von fünf Tagen sollte daher unbedingt eingehalten werden. Dagegen hält Zeeb eine Quarantäne für Kontaktpersonen nicht mehr für notwendig.
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