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Neue Corona-Beschlüsse von Bund und Ländern
Die Quarantäne- und Isolationsregeln werden vereinfacht. Darauf haben sich Bund und Länder in ihrer Sitzung am 7. Januar verständigt.

Laut Bundesregierung sollen künftig Kontaktpersonen, die einen vollständigen Impfschutz durch die Auffrischungsimpfung vorweisen, von der Quarantäne ausgenommen sein. Dies gilt auch dies gilt auch für vergleichbare Gruppen (frisch Geimpfte und Genesene etc.). Für alle anderen endet die Isolation oder Quarantäne nach zehn Tagen – ohne Test). Wer die Quarantäne oder Isolation frühzeitig beenden will, kann das bereits nach sieben Tagen mit einem negativen PCR- oder Schnelltest (mit Nachweis).
Sonderregelung für Heime und Kliniken
Beschäftigte von Krankenhäusern, Pflegeheimen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe müssen – wenn sie frühzeitig nach einer Infektion nach sieben Tagen die Isolierung beenden wollen – mindestens 48 Stunden symptomfrei sein und einen negativen PCR-Test vorweisen. Die von Bund und Ländern vereinbarten neuen Quarantäneregeln dürften nach Einschätzung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) schnell in Kraft treten. Die Regeln würden von den Bundesländern umgesetzt, sagte er am vergangenen Sonntag in der ARD. „Wir machen eine Musterverordnung.“ Diese werde „durch Bundestag und Bundesrat (…) quasi dann beschlossen“. Dann müssten die Länder reagieren.
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