Recht

Neue Bauvorgaben für Heime in Niedersachsen

Zum 1. Oktober 2022 ist die Verordnung über bauliche Anforderungen für unterstützende Einrichtungen nach dem Niedersächsischen Gesetz über unterstützende Wohnformen (NuWGBauVO) in Kraft getreten. Die Verordnung regelt die baulichen Anforderungen an Einrichtungen wie Heime für ältere, pflegebedürftige Menschen oder Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen.

Daniela Behrens (SPD) wird neue niedersächsische Sozial- und Gesundheitsministerin
Foto: Die Foto-Scheune OHZ "Ich hoffe, dass viele Betreiberinnen und Betreiber die neuen Vorgaben zeitnah umsetzen, damit auch diejenigen schnellstmöglich davon profitieren, die in bestehenden Einrichtungen leben", sagt Niedersachsens Sozialministerin Daniela Behrens (SPD) anlässlich der neuen Bauvorgaben für Pflegeheime.

Sämtliche Neubauten müssen künftig nach den neuen Standards gebaut werden, bereits existierende Einrichtungen müssen grundsätzlich spätestens bis zum 1. Januar 2033 entsprechend der neuen Standards nachgerüstet werden, berichtet das Sozialministerium in einer Pressemitteilung.

Unter anderem müssen die Wohnschlafräume von Wohneinheiten für eine Person zukünftig mindestens 14 Quadratmeter Platz bieten, zuvor waren (laut den bisherigen Vorgaben des Bundes in der Heimmindestbauverordnung) 12 Quadratmeter vorgegeben. Für zwei Personen beträgt die Mindestgröße der Wohnschlafräume nun 22 Quadratmeter (vormals: 18 Quadratmeter). Wohneinheiten für mehr als zwei Personen sind in Alten- und Pflegeheimen gar nicht mehr zulässig. Neu eingeführt wurde darüber hinaus eine Einzelzimmerquote in Heimen. Diese beträgt 70 Prozent aller Wohneinheiten.

Neu in die Verordnung aufgenommen wurde zudem, dass in jedem Heim die Voraussetzungen dafür geschaffen werden müssen, dass Bewohnerinnen und Bewohner in ihren Wohnschlafräumen Hörfunk- und Fernsehprogramme empfangen sowie das Internet nutzen und telefonieren können. Das Internet muss auch in den Räumen für gemeinschaftliche Zwecke und in den Therapieräumen nutzbar sein. Betreiberinnen und Betreiber von Heimen müssen das Internet in einem verschlüsselten Netzwerk zur Verfügung stellen. Für die Bereitstellung des Internetanschlusses gilt eine verkürzte Übergangsfrist bis zum 31.12.2025.

Sozialministerin Daniela Behrens (SPD) erklärt zu den geänderten baulichen Anforderungen: “Diese Regelungen kommen den Bewohnerinnen und Bewohnern in den Heimen sowie den anderen Wohnformen, die unter das Gesetz über unterstützende Wohnformen fallen, direkt zugute. Größere Wohneinheiten, die ganz selbstverständlich auch mit einem Internetanschluss ausgestattet sind, werden zukünftig der Standard sein. Die Vorstellung, dass das Leben insbesondere älterer Menschen ausschließlich offline stattfindet, ist längst überholt. In der Pandemie hat sich zudem gezeigt, wie wertvoll digitale Kommunikationsmittel im Alltag der Bewohnerinnen und Bewohner sein können. Ich hoffe, dass viele Betreiberinnen und Betreiber die neuen Vorgaben zeitnah umsetzen, damit auch diejenigen schnellstmöglich davon profitieren, die in bestehenden Einrichtungen leben.”

Die gesamte Verordnung im Wortlaut finden Sie hier.