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Nach Kritik: Mitwirkung in Pflegeheimen bleibt
Das Sozialministerium Baden-Württemberg und der Landesseniorenrat haben sich auf ein gemeinsames Vorgehen zur Sicherung der Mitwirkung in Pflegeheimen verständigt.
Ziel ist es, im Rahmen der geplanten Reform des Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetzes (WTPG) die Beteiligungsrechte von Bewohnerinnen und Bewohnern zu stärken und zu entbürokratisieren.
Sozialminister Manne Lucha (Grüne) und der Vorsitzende des Landesseniorenrats, Prof. Dr. Eckart Hammer, betonten am 9. April in Stuttgart, dass Mitwirkungsgremien wie Heimbeiräte auch künftig eine zentrale Rolle spielen sollen. Die Einrichtungen sollen zur aktiven Beteiligung ermutigen und bei der Gremienbildung unterstützt werden.
„Wir setzen auf eine Kultur des Vertrauens und wollen Hürden abbauen“, sagte Lucha. Hammer ergänzte, der Landesseniorenrat vertraue darauf, dass tragfähige Modelle für Partizipation und demokratische Mitgestaltung entstehen.
Die Reform sieht unter anderem vor, die bisherige Heimmitwirkungsverordnung durch eine gesetzliche Regelung zu ersetzen und eine praxisnahe Handreichung für Einrichtungen bereitzustellen. Zudem sollen Routinekontrollen durch die Heimaufsicht gezielter eingesetzt und gut geführte Einrichtungen entlastet werden.
Mit der Reform reagiert das Ministerium auf die zunehmenden Herausforderungen bei der Besetzung von Heimbeiräten und setzt auf mehr Flexibilität, Beratung und weniger Bürokratie – zum Schutz und zur Stärkung der Rechte pflegebedürftiger Menschen.
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