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Ministerium will Gesetzesänderung in Bezug auf Heimaufsicht

Als Reaktion auf die vermeindlichen Vorfälle im bayerischen Pflegeheim Schloss Gleusdorf arbeitet das Gesundheitsministerium derzeit an einem Vorschlag für eine Gesetzesänderung in Bezug auf die Kompetenzen der Heimaufsicht.

- In Bayern sollen die Zuständigkeiten der Heimaufsicht durch eine Gesetzesänderung angepasst werden.  Foto: vege / Fotolia

Nach den  Ereignissen rund um die Pflegeeinrichtung Schloss Gleusdorf mit mehreren Todesfällen hat die SPD-Landtagsfraktion in Bayern einen Bericht zu den genauen Ereignissen im Herbst 2016 in der Einrichtung gefordert. Das Gesundheits- und Pflegeministerium musste hierzu am 20. Juni im Gesundheitsausschuss des Landtags Stellung nehmen. "Wir wollen wissen, ob es im Fall Gleusdorf um das Versagen oder gar das kriminelle Handeln einzelner Personen ging – oder ob da ein Strukturversagen vorlag, wo die Politik nachbessern muss", wird Ruth Waldmann, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD, von der "Süddeutschen Zeitung" zitiert. Im Fokus steht auch die Frage, ob die Heimaufsicht ausreichende Kompetenzen hat, um derartige Vorkommnisse aufzudecken.

Bereits im Februar hatte Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) angekündigt, das Prüfverfahren der Aufsicht ändern zu wollen. Oft ist diese nur in beratender Funktion im Einsatz. Die Ministerin wollte klarstellen, in welchen Fällen eine Beratung nicht mehr ausreicht und eine Anordnung erfolgen muss. "Der Vorschlag für eine entsprechende Gesetzesänderung wird derzeit vom bayerischen Gesundheits- und Pflegeministerium erarbeitet", sagte Huml der Deutschen Presseagentur (dpa). Nach Angaben des Ministeriums soll die Novelle bis zum Anfang der kommenden Legislaturperiode Ende 2018 abgeschlossen sein, berichtet die "Welt".