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Mehr oder weniger Pflegefachkräfte durch Teilzeit?
Fast jede zweite Beschäftigte in der Altenpflege arbeitet bereits in Teilzeit – so viele wie in keinem anderen Mangelberuf. Vor diesem Hintergrund stößt ein Vorstoß aus der CDU, den Rechtsanspruch auf Teilzeit einzuschränken, auf scharfe Kritik. Denn die Debatte berührt zentrale Fragen von Fachkräftemangel, Pflegekrise und Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Der Wirtschaftsflügel der CDU will den Rechtsanspruch auf Teilzeit einschränken. Es soll ihn nur noch geben, wenn besondere Gründe vorliegen. Dazu zählt die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) die Erziehung von Kindern, die Pflege von Angehörigen und berufsbegleitende Fort- und Weiterbildung.
Das geht aus einem Antrag der MIT an den CDU-Bundesparteitag im Februar hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Der Antrag trägt den Titel „Kein Rechtsanspruch auf Lifestyle-Teilzeit“. Widerspruch kam nicht nur aus der Opposition, sondern auch vom Koalitionspartner SPD und aus der CDU selbst.
Fachleute verweisen immer wieder darauf, dass Teilzeitarbeit in der Pflege häufig kein Lifestyle‑Entscheid ist, sondern mit hoher körperlicher Belastung, Schichtarbeit sowie Problemen bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie zusammenhängt. Kritiker warnen, Einschränkungen beim Teilzeitanspruch könnten dazu führen, dass Pflegekräfte ihre Arbeitszeit nicht erhöhen, sondern den Beruf ganz verlassen.
Der gesetzliche Anspruch auf Teilzeit erlaubt es Arbeitnehmern unter bestimmten Voraussetzungen, ihre Arbeitszeit zu reduzieren. Bei vorübergehender Teilzeit kehren sie anschließend automatisch zur vorherigen Stundenzahl zurück. Arbeitgeber können den Antrag nur aus gewichtigen betrieblichen Gründen ablehnen.
Der MIT-Antrag sieht auch vor, dass Teilzeitkräfte nur noch bei Vorliegen besonderer Gründe Sozialleistungen wie Grundsicherung, Kinderzuschlag und Wohngeld erhalten können. „Die Solidargemeinschaft darf nicht die Work-Life-Balance von Aufstockern finanzieren“, hieß es.
Mehr oder weniger Fachkräfte durch Teilzeit?
Die MIT begründet ihren Antrag damit, dass die Teilzeitquote in Deutschland einen Rekord erreicht habe. „Gleichzeitig herrscht in der gesamten Wirtschaft Fachkräftemangel.“ Der Chef des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, Marcel Fratzscher, warnte in der „Rheinischen Post“ jedoch: „Eine Einschränkung des Rechtsanspruchs auf Teilzeit würde vielen Unternehmen und der deutschen Wirtschaft großen Schaden zufügen.“ Er erwartet, dass die Beschäftigung dann eher zurückgehe und sich der Fachkräftemangel erhöhe.
Die Teilzeitquote in Deutschland lag 2025 mit rund 40 Prozent auf Rekordniveau. Das führte nach Erkenntnissen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung aber nicht dazu, dass das Arbeitsvolumen insgesamt gesunken ist. Denn Teilzeitbeschäftigte arbeiten demnach heute mehr Stunden als in früheren Jahren, zuletzt im Durchschnitt gut 18 Wochenstunden.
Eine Antwort auf “Mehr oder weniger Pflegefachkräfte durch Teilzeit?”
Sehr geehrte Redaktion,
mit Skepsis verfolge ich den Vorstoß, den gesetzlichen Anspruch auf Teilzeit einzuschränken. Er ist kein Lifestyle-Privileg, sondern Teil eines rechtlich verankerten Ausgleichs (§ 8 TzBfG) und berührt Grundrechte wie Berufsfreiheit sowie den Schutz von Familie und Pflege.
Arbeitsmarktforschung zeigt bislang keine belastbare Evidenz, dass weniger Teilzeit den Fachkräftemangel wirksam lindert. Das IAB weist darauf hin, dass steigende Teilzeitquoten nicht automatisch das Arbeitsvolumen senken. Gerade in belastenden Berufen wie der Pflege warnt die BAuA vor dem gegenteiligen Effekt: mehr Berufsflucht statt mehr Stunden.
Nachhaltige Lösungen liegen in besseren Arbeitsbedingungen, Qualifizierung und Entlastung – nicht in der Einschränkung individueller Rechte.
H.Senge
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