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Mehr Geld für Diakonie-Beschäftigte

Nachdem sich diakonische Dienstgeber und Dienstnehmer über Monate nicht in der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland (ARK DD) einigen konnten, liegt nun ein Ergebnis vor. Ein Schlichterspruch sieht eine Entgeltsteigerung um 2,7 Prozent für 150.000 Mitarbeitende ab 1. Juli 2017 vor. Werden Hauswirtschaftskräfte nach den Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland (AVR DD) bezahlt, gilt das Schlichtungsergebnis auch für sie. 

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Werden Hauswirtschaftskräfte nach den Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland (AVR DD) bezahlt, gilt das Schlichtungsergebnis auch für sie. Foto: Nina Skripietz

Der Schlichterspruch gehe zu Gunsten der Beschäftigten über den Antrag der Dienstgeber hinaus und führ so zu höheren Belastungen für die diakonischen Einrichtungen, bewertet der Verband diakonischer Dienstgeber in Deutschland (VdDD) das Schlichtungsergebnis vom 3. April 2017.

Bereits zum 1. August 2016 waren die Entgelte für die Diakonie-Beschäftigten um 2,6 Prozent gestiegen. Zusammen mit der Erhöhung um 2,7 Prozent ab dem 1. Juli 2017 kommen die Mitarbeitenden und Auszubildenden so auf eine Steigerung von insgesamt 5,3 Prozent für die Jahre 2016 und 2017. Für die Altenhilfe, Rehabilitation, Jugendhilfe sowie die Ambulanten Dienste und Beratungsstellen sieht der Schlichterspruch eine spätere Erhöhung zum 1. September 2017 aufgrund der nach wie vor kritischen Refinanzierungssituation vor. Die Zeitzuschläge für die Beschäftigten steigen ebenfalls um 2,7 Prozent zum 1. Juli bzw. 1. September 2017.

"In Nord- und Ostdeutschland geraten Einrichtungen der Altenhilfe und Beratungsstellen stärker unter wirtschaftlichen Druck. Für die diakonischen Unternehmen bedeutet der Schlichterspruch im Vergleich zum Dienstgeberantrag zusätzliche finanzielle Belastungen", so der amtierende Vorsitzender der ARK DD Matthias Bitzmann. Zugleich aber, betonte Bitzmann, sorge er auch endlich für die notwendige Planungssicherheit für
die Einrichtungen und kann nun Basis für anstehende Verhandlungen mit den Kostenträgern sein.

"Es ist darauf zu hoffen", sagt der Vorsitzender der ARK DD, "dass die Dienstgeber- und Dienstnehmervertreter wieder gemeinsam in der ARK DD zu tragfähigen Lösungen – im Sinne der Klienten, der Mitarbeitenden und zur langfristigen Sicherung diakonischer Arbeitsplätze – gelangen." Das kirchengesetzlich geregelte Schlichtungsverfahren war notwendig geworden, da die Dienstnehmervertreter seit Sommer 2016 an keiner Sitzung der ARK DD teilnahmen und deshalb keine Verständigung innerhalb der Kommission möglich war.

Info: Der Verband diakonischer Dienstgeber in Deutschland (VdDD) vertritt als diakonischer Bundesverband die Interessen von mehr als 180 Mitgliedsunternehmen und fünf Regionalverbänden mit über 400.000 Beschäftigten.