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Mehr bauliche Sicherheit muß den Anbietern von betreuten Wohnformen bezahlt werden!

Mehr bauliche Sicherheit muß den Anbietern von betreuten Wohnformen bezahlt werden!

Dr. Lutz H. Michel
- Lutz Michel, Rechtsanwalt

Es ist schon paradox: Je stärker sich die Politik vom Primat der stationären Versorgung entfernt und das Heil in der Ambulantisierung sucht, je weiter Einrichtungskonzepte zurücktreten sollen zu Gunsten von Wohnkonzepten fürs Alter (siehe die jüngste Bertelsmann – Studie!) desto mehr werden die neuen Wohnformen ordnungsrechtlich in den Blick und auch an die Kandare genommen.

Dies gilt für Tendenzen in den Landeseinrichtungsrechten, so z.B. in Zusammenhang mit der Novellierung des nordrhein – westfälischen Wohn- und Teilhabegesetzes, wie aber auch – von den immobilienbesitzenden Trägern noch weitestgehend unbeachtet geblieben – für Bestrebungen im Bereich des Bauordnungsrechts:

Hier gibt es ganz konkrete Überlegungen, auch Wohnangebote zum Zwecke der Pflege oder Betreuung von Personen mit Pflegebedürftigkeit oder Behinderung, deren Selbstrettungsfähigkeit eingeschränkt ist als sog. Sonderbauten einzuordnen, sofern die Nutzungseinheiten für mehr als 6 Personen oder für Personen mit Intensivpflegebedarf bestimmt sind oder einen gemeinsamen Rettungsweg haben und für insgesamt mehr als 12 Personen bestimmt sind.

Die Konsequenz: höhere brandschutzrechtliche Anforderungen und logischerweise höhere Kosten und: derartige Wohnkonzepte werden in Bestandsgebäuden nicht mehr machbar sein. Wohlgemerkt: es geht nicht darum, Sicherheit auf die leichte Schulter zu nehmen, wohl aber darum, Wohnen als Wohnen zu belassen und nicht in ein Einrichtungsschema zu pressen. Und es geht darum, nicht nur A wie bauliche Sicherheit zu sagen, sondern auch B wie Investkosten zu erwähnen, wenn mehr wohnbezogene Konzepte pflegerische Betreuung im Heim obsolet werden lassen sollen. Warum keine stimulierenden Investkostenregelungen für ambulant betreute Wohngemeinschaften? Warum keine stärkere leistungsrechtliche Förderung für Betreutes Wohnen? Wenn schon partielle Umschichtungen als Option gedacht werden, dann bitte auch in Bezug auf die für die Realisierung dieser Alternativen dringend erforderlichen Immobilien – insbesondere dann, wenn sie Sonderbauten sein sollen!