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Medizinischer Dienst: Telefonische Pflegebegutachtung ist unverzichtbar
Die Medizinischen Dienste fordern die sofortige Wiedereinführung der Telefonbegutachtung, um damit Versorgungssicherheit für die Versicherten zu gewährleisten. Grund sind die Begutachtungszahlen von 1,8 Millionen in 2016 auf 2,6 Millionen in 2022. Allein in den ersten beiden Monaten dieses Jahres liegen die Aufträge um 20 Prozent höher als im Vorjahr, heißt es.

Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen steigt weiter an. Das Statistische Bundesamt (destatis) sagt einen Anstieg von bis zu 27 Prozent auf 6,3 Millionen bereits im Jahr 2035 voraus. Für die Versicherten und den Medizinischen Dienst bedeutet das eine weitere Verschärfung der angespannten Situation in der Pflegebegutachtung. Die Begutachtungszahlen sind von 1,8 Millionen in 2016 auf 2,6 Millionen in 2022 gestiegen. In den ersten beiden Monaten dieses Jahres liegen die Aufträge um 20 Prozent höher als im Vorjahr. Die Medizinischen Dienste fordern die sofortige Wiedereinführung der Telefonbegutachtung, um damit Versorgungssicherheit für die Versicherten zu gewährleisten.
Voraussetzung für den Bezug von Leistungen aus der Pflegeversicherung ist die Begutachtung der Versicherten durch den Medizinischen Dienst. Dieser stellt die Pflegebedürftigkeit fest und nimmt die Einstufung in die Pflegegrade vor. Nach den Regelungen des Sozialgesetzbuches hat die Begutachtung im Hausbesuch zu erfolgen. „Die Medizinischen Dienste können die Begutachtung im Hausbesuch nicht mehr in jedem Fall fristgerecht gewährleisten, wenn nicht unmittelbar gegengesteuert wird. Damit die Versicherten eine qualitativ hochwertige und zeitgerechte Begutachtung erhalten, muss das strukturierte Telefoninterview sofort wieder eingeführt werden. Der Gesetzgeber hat jetzt im Rahmen der Pflegereform die Möglichkeit, eine entsprechende Regelung vorzusehen“, sagt Carola Engler, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Medizinischen Dienstes Bund.
Die Erfahrung aus der Pandemie zeigt, dass das strukturierte Telefoninterview eine gleichwertige Alternative zum Hausbesuch sein kann: Die Pflegegradverteilung blieb bundesweit stabil, weil sich das Begutachtungsverfahren sehr gut eignet, um es auch telefonisch einzusetzen. Das trifft insbesondere auf Höherstufungsanträge zu: Diese werden von Versicherten gestellt, deren Pflegebedürftigkeit zugenommen hat und die zuvor in eigener Häuslichkeit begutachtet worden sind. Das gilt beispielsweise bei Versicherten, die an fortgeschrittenen Krebserkrankungen oder Demenz leiden. „In solchen Situationen geht es darum, eine zügige Begutachtung ohne Belastung für die Betroffenen zu ermöglichen, damit sie schnellstmöglich ihre Leistungen erhalten. Die Vorteile des Telefoninterviews überwiegen hier die des Hausbesuches“, erläutert Engler. Die Höherstufungsanträge haben sich zwischen 2016 bis 2022 von 0,6 Millionen auf 1,2 Millionen verdoppelt. Die Ergebnisse der Versichertenbefragung haben gezeigt, dass die Zufriedenheit der Versicherten mit dem strukturierten Telefoninterview genauso hoch war wie bei den Hausbesuchen.
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