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MDS stellt Grundsatzstellungnahme Demenz vor

Immer mehr Menschen sind von Demenz betroffen. Um die pflegerische und medizinische Begleitung und Versorgung besser auf deren Bedürfnisse auszurichten, haben die Medizinischen Dienste jetzt eine überarbeitete Grundsatzstellungnahme Demenz vorgestellt.

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Bei der Begleitung, Pflege und Therapie komme es darauf an, sich auf die Lebensgeschichte des Betroffenen einzulassen. Foto: Werner Krüper

Vernetzung und Kooperation der beteiligten Professionen stärken
Diese Entwicklung stellt das Gesundheits- und Pflegesystem vor besondere Herausforderungen. Menschen mit Demenz benötigen parallel verschiedene Versorgungsangebote. "Das Thema Demenz muss daher sektorenübergreifend gedacht werden – von der Pflegeberatung über die Pflege, in der Haus- und Facharztpraxis ebenso wie in den Krankenhäusern. Wichtig ist die Vernetzung und Kooperation", sagt Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS.

Die medikamentöse Behandlung von Demenzerkrankungen ist ein wesentliches Element einer umfassenden Therapie. Dennoch gilt es, den Nutzen und die Risiken der Medikamentenversorgung in jedem Einzelfall sorgfältig abzuwägen und gerade bei psychischen Verhaltenssymptomen nicht-medikamentöse Verfahren als Alternative zu prüfen.

Bei der Begleitung, Pflege und Therapie komme es darauf an, sich auf die Lebensgeschichte des Betroffenen einzulassen. "Die Begegnung sollte auf Augenhöhe erfolgen. Auch dafür wollen wir mit unserer Grundsatzstellungnahme sensibilisieren. Es geht darum, eine Beziehung aufzubauen und jenseits aller Fachlichkeit eine mitfühlende Haltung gegenüber dem Menschen mit Demenz zu entwickeln", erläutert Dr. Andrea Kimmel, Seniorberaterin Pflege beim MDS.
In der Grundsatzstellungnahme wird eine Vielzahl an nicht-medikamentösen Verfahren vorgestellt. Dazu gehören das Training kognitiver Funktionen und von Alltagsaktivitäten, Verfahren zur Beziehungsgestaltung und zur körperlichen Aktivierung.

2018 haben die Gutachter bei über einem Drittel der Versicherten (35,2 Prozent), die erstmal seinen Antrag auf einen Pflegegrad gestellt und erhalten haben, erhebliche Beeinträchtigungen ihrer kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten festgestellt. Konkret traf das auf 320.000 Versicherte zu. Bei den Erstantragstellern, die ambulant versorgt wurden, betrug der Anteil der Menschen mit Demenz ein Drittel (33,2 Prozent). Bei den in der stationären Pflege befindlichen Pflegebedürftigen bzw. bei denjenigen, die in ein Pflegeheim umzogen, betrug der Anteil der Menschen mit Demenz fast zwei Drittel (62,3 Prozent). Das zeigt: Demenz und andere gerontopsychiatrische Krankheiten sind demnach die häufigtsen Ursaechen für die Umzug in ein Pflegeheim.

Der MDS hat bereits 2008 eine erste Grundsatzstellungnahme als Praxisleitfaden für die stationäre Pflege veröffentlicht. Die neu überarbeitete Grundsatzstellungnahme "Menschen mit Demenz – Begleitung, Pflege und Therapie" fasst die aktuellen fachlichen Standards für die medizinische und pflegerische Versorgung von Menschen mit Demenz zusammen.

Die Grundsatzstellungnahme kann auf www.mds-ev.de heruntergeladen und unter Richtlinien/ Publikationen bestellt werden.