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MDS: Schnellere und bessere Arbeit
Wer einen Antrag auf Pflegeleistungen stellt, erhält im Durchschnitt nach gut zwei Wochen einen Bescheid. Das geht aus dem aktuellen Bericht des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes der Krankenkassen (MDS) hervor, der am 11. April in Berlin veröffentlicht wurde. Auch die neuen Qualitätsprüfungen für Heime waren Thema.

Gegenwärtig sind Altenheime und die Medizinischen Dienste dabei, sich auf die künftigen Qualitätsprüfungen der Pflegeheime einzustellen. Foto: CHW/adobeStock
Nur zwei Prozent der Gutachten werden nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Fünf-Wochen-Frist abgewickelt. Nicht nur das Tempo bei der Bearbeitung der Anträge, auch die Zufriedenheit der Antragsteller hat zugenommen. Inzwischen fühlen sich dem Bericht zufolge 90 Prozent der Menschen, zu denen ein Mitarbeiter der Medizinischen Dienste (MDK) kommt, kompetent behandelt. Knapp 88 Prozent sind mit der Begutachtung zufrieden, etwas mehr als in den vorhergehenden Jahren.
Der Geschäftsführer des MDS, Peter Pick, bilanzierte bei der Vorstellung der Zahlen, die 2017 eingeführte neue Begutachtung, mit der die früheren Pflegestufen durch Pflegegrade abgelöst wurden, habe ihre Praxistauglichkeit unter Beweis gestellt. Die Ermittlung der Pflegegrade werde den Bedürfnissen der Pflegebedürftigen viel besser gerecht. Die Zahl der Begutachtungen sei im Vergleich zum letzten Jahr vor der Reform um ein Viertel gestiegen.
Laut dem Bericht werden neun von zehn Anträgen auf Leistungen der Pflegeversicherung bewilligt. Insgesamt begutachteten die MDK-Prüfer im vergangenen Jahr mehr als zwei Millionen Menschen, die Hilfe beantragt hatten. Knapp 1,7 Millionen Pflegebedürftige erhielten ambulante Unterstützung und rund 300.000 Pflegeleistungen im Heim.
Gegenwärtig sind die Medizinischen Dienste dabei, sich auf die künftigen Qualitätsprüfungen der Pflegeheime einzustellen. Wie ein Heim seine Dokumentationspflichten erledigt, wird künftig zwar auch noch geprüft, geht aber nicht in die Bewertung des Pflegeheims ein. Pick sagte, das neue System werde im November starten, Prüfungsergebnisse für erste Heime würden von Januar 2020 an veröffentlicht, bis Ende des Jahres für alle.
Für ambulante Pflegedienste gilt das neue Prüfsystem nicht. Sie werden Pick zufolge zunächst weiterhin mit den herkömmlichen Pflegenoten bewertet. Ein neues Verfahren sei entwickelt, aber noch nicht in der Praxis getestet.
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