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MDK und PKV: Prüfungen in Heimen gehen wieder los
Die Bundesregierung und die Landesregierungen haben am 3. März die stufenweise Öffnung der Pandemie-bedingten Lockdown-Maßnahmen beschlossen. Vor diesem Hintergrund werden die Medizinischen Dienste im März 2021 die Pflegebegutachtungen im häuslichen Umfeld und die Qualitätsregelprüfungen in der ambulanten und stationären Pflege behutsam wieder aufnehmen, heißt es in einer Pressemeldung des Medizinische Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) vom 8. März. Auch der Prüfdienst der PKV nimmt laut Presseinformation die Arbeit wieder auf.

Die Aufnahme der Hausbesuche und der Qualitätsprüfungen erfolge unter Berücksichtigung des Impfstatus der Pflegebedürftigen und des regionalen Pandemiegeschehens. Bei den Regelprüfungen und den persönlichen Hausbesuchen werden die Medizinischen Dienste auf die konsequente Einhaltung der Hygieneregeln achten und regelmäßige Testungen der Pflegegutachterinnen und -gutacher sowie Qualitätsprüferinnen und -prüfer vornehmen, heißt es in der Mitteilung weiter. Dort wo es aus Infektionsschutzgründen erforderlich sei, könne die Pflegebegutachtung weiterhin in Form eines strukturierten Telefoninterviews stattfinden. Anlassprüfungen in Einrichtungen seien uneingeschränkt möglich.
Auch der Prüfdienst der Privaten Krankenversicherung (PKV) werde jetzt die Arbeit vor Ort wiederaufnehmen. Die Einsätze erfolgen nach strengen Hygienevorschriften, sodass die Sicherheit der Pflegeeinrichtungen vollständig gewährleistet ist, so der PKV. Auch Medicproof, der medizinische Dienst der PKV, startet laut Meldung ab Ende März wieder mit der Begutachtung per Hausbesuch, sofern keine Ausschlusskriterien vorliegen. In diesen Fällen werde weiter die “digitale Begutachtung” genutzt, die sich sehr gut bewährt habe.
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