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Maßnahmen gegen Personalnot in der Pflege

Mehr Ausbildung, mehr Personal und mehr Geld – das sollen die Maßnahmen aus der Konzertierten Aktion Pflege bringen. Die Ergebnisse im Detail:

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Franziska Giffey (SPD, links), Jens Spahn (CDU) und Hubertus Heil (SPD) stellen im Rahmen einer Pressekonferenz die Ergebnisse der "Konzertierten Aktion Pflege" vor. Foto: Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/dpa

Für mehr Personal wurde vereinbart:

  • verbindlichere Regeln für die Besetzung von Pflegeheimen und Krankenhäusern mit Pflegekräften einzuführen. In den Heimen soll dafür ein Personalbemessungsverfahren umgesetzt werden, das bis Juni 2020 entwickelt und erprobt sein soll. Für die Krankenhäuser entwickeln Krankenkassen (GKV), Krankenhausgesellschaft (DKG) zusammen mit dem Verband der privaten Krankenversicherungen (PKV), Deutschem Pflegerat, Gewerkschaften und Arbeitgebern ein entsprechendes Konzept. Bis zum 31.12.2019 legen Deutscher Pflegerat, DKG und Verdi einen Interims-Vorschlag dazu vor.
  • die Gewinnung von Pflegefachkräften aus dem Ausland zu erleichtern. Dafür werden eine Zentrale Servicestelle für berufliche Anerkennung aufgebaut, ein Gütesiegel für private Vermittler ausländischer Pflegekräfte entwickelt und Möglichkeiten der Fach- und Sprachausbildung für ausländische Pflegekräfte in den Herkunftsländern geprüft. Die Bedingungen für eine Ausbildung in Deutschland sollen durch Öffnung der Berufsausbildungsbeihilfe für ausländische Auszubildende verbessert werden. Zudem wird durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz der rechtliche Rahmen weiterentwickelt.
  • die Arbeitsbedingungen von Pflegekräften zu verbessern. Dazu verpflichten sich Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser einen hohen Arbeitsschutzstandard und mehr Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung umzusetzen und das betriebliche Eingliederungsmanagement auszubauen, zu verlässlichen Dienstplänen, der Fort- und Weiterbildung von Führungskräften in der Pflege sowie der verbesserten Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf.

Für mehr Geld wurde vereinbart:

  • die Entlohnungsbedingungen in der Altenpflege zu verbessern.
  • nach Qualifikation differenzierte Mindestlöhne zu entwickeln (mindestens für Pflegefach- und Hilfskräfte).
  • die Ost-West-Differenzierung beim Pflegemindestlohn aufzugeben.

Zur Umsetzung dieser Ziele kommen nach Auffassung der AG zwei unterschiedliche Wege in Betracht:

  • die Festsetzung von Mindestlöhnen auf Vorschlag der Pflegekommission.
  • ein Tarifvertrag, der auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes unter Berücksichtigung des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts flächendeckend erstreckt werden kann. (Mehrheitsposition)
  • Die hierfür jeweils erforderlichen gesetzlichen Änderungen werden BMAS und BMG zügig auf den Weg bringen.

Außerdem bestand Einigkeit darüber, dass eine Verbesserung der Entlohnung eine verbesserte Finanzausstattung der Pflegeversicherung erforderlich macht sowie eine finanzielle Überlastung der Pflegebedürftigen durch steigende Eigenanteile zu verhindern ist.

Für mehr Ausbildung wurde beschlossen:

  • die Zahlen der Auszubildenden und der ausbildenden Einrichtungen bis 2023 im Bundesdurchschnitt um jeweils 10 Prozent zu steigern.
  • mit einer Informations- und Öffentlichkeitskampagne für die neuen Pflegeausbildungen zu werben.
  • mindestens 5.000 Weiterbildungsplätze zur Nachqualifizierung von Pflegehelferinnen und -helfern einzurichten.
  • die Pflegeschulen in den "Digitalpakt Schule" einzubeziehen, um sie für die neuen Herausforderungen der Digitalisierung fit zu machen.

Für mehr Verantwortung wurde beschlossen:

  • den Verantwortungsbereich von Pflegekräften auszuweiten. Dafür werden u.a. Standards zur Zusammenarbeit mit anderen Gesundheitsberufen (z.B. Ärzten) entwickelt und weitere Verordnungsmöglichkeiten geprüft. Das BMG startet diesen Prozess noch dieses Jahr.
  • die bestehenden Möglichkeiten, Heilkunde auf Pflegefachkräfte zu übertragen, besser zu nutzen und bestehende Hürden abzubauen. 

Für mehr Digitales wurde beschlossen:

  • die Zettelwirtschaft in der Pflege endlich abzuschaffen:
    • die Kommunikation zwischen der Pflege und anderen Gesundheitsberufen soll mittelfristig komplett auf elektronische Datenverarbeitung umgestellt werden (elektronische Pflegeakte, Entlassmanagement, Verordnungen), dazu sollen die Pflegeeinrichtungen an das sichere Datennetz des Gesundheitssystems angeschlossen werden.
    • ab 1.10.2022 sollen ambulante Pflegedienste Leistungen der Pflegeversicherung nur noch auf elektronischem Weg mit den Kassen abrechnen, ab dem 1.4.2023 soll dies auch für die Leistungen der häuslichen Krankenpflege gelten.
  • die Telepflege, etwa zur Beratung von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen, weiter zu entwickeln.
  • in der häuslichen und stationären Pflege sowie in Krankenhäusern technische Systeme zu Kontroll-, Routine- und logistischen Tätigkeiten vermehrt als Unterstützung einzusetzen. (z.B. robotische Systeme zum Transport, zur Lagerung und zur Mobilisierung von Personen, intelligente Pflegewagen sowie Systeme zur Risikovermeidung wie Tür-auf-Sensoren, Aufstehmelder, Sturzerkennung und Orientierungslichtern).
  • Pflegekräfte bei der Einführung digitaler Techniken von Beginn an einzubinden, um die Akzeptanz und den alltäglichen Nutzen von digitalen Hilfsmitteln zu fördern.

Den Abschlussbericht (182 Seiten) finden Sie als Download hier