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Maßnahmen der Basishygiene sind die beste Infektionsprophylaxe

Der Deutsche Hauswirtschaftsrat fordert die personellen Standards für Gemeinschaftseinrichtungen um personelle Mindeststandards für die Hauswirtschaft zu erweitern. In der aktuellen Auseinandersetzung mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 kommt ein Aspekt viel zu kurz, der eine wirksame Infektionsprophylaxe darstellt und konsequent zu fördern und zu unterstützen ist: die hygienische Sauberkeit in Gemeinschaftseinrichtungen und in öffentlichen Räumen. Darauf weist der Deutsche Hauswirtschaftsrat in seiner Stellungnahme hin.

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Eine regelmäßig, auf die jeweiligen Objekte abgestimmte Reinigung, reduziert und verhindert die Vermehrung vorhandener Keime und wird so zu einem grundlegenden und hochwirksamen Schutzfaktor. Reinigung als Maßnahme der Infektionsprophylaxe setzt voraus, dass die Auswahl der Reinigungsmittel stimmt, Desinfektionsmaßnahmen dort eingesetzt werden, wo sie notwendig sind und bei der Reinigung selbst wirksame Verfahren mit den richtigen Dosierungen eingesetzt werden.

Wenn bei der Reinigung von Gemeinschaftseinrichtungen und öffentlichen Räumen nur auf Kosten geachtet wird und das Wissen und Können einer hygienesichernden Reinigung bei der Qualifizierung und Schulung der Mitarbeiter*innen zu wenig Berücksichtigung findet, kann eine wirksame Infektionsprophylaxe nicht gesichert werden.

Bei Grippe-Epidemien – so die Erfahrungen der Hauswirtschaft – die auch bisher z. B. in Schulen zu häufigen Erkrankungen von Schülern und Lehrern führten, ist die professionelle Reinigung von sanitären Anlagen und der Flächen, die bei ganz normaler Nutzung immer wieder mit den Händen angefasst werden, die beste Prophylaxe. Dies wird deutlich beim Vergleich von Schulen, die die Reinigung in den letzten Jahren reduziert haben, mit Schulen, in denen die Reinigung von einer Hauswirtschaftsleitung gesteuert wird.

Wird die Reinigung von einer Fachkraft organisiert, kann diese auf Sondersituationen schnell und angemessen reagieren. So sind bei Infektionen die punktuell eingesetzte Erhöhung der Reinigungsintervalle oder die gezielte Auswahl eines anderen Reinigungs- oder Desinfektionsmittels wirksame Maßnahmen. Diese können aber nur eingesetzt werden, wenn in Reinigungsdiensten die dazu notwendigen Kompetenzen und personellen Ressourcen vorhanden sind.

Hauswirtschaftliche Fachkräfte sind in Pflegeeinrichtungen in der Lage, wirksame Maßnahmenpläne zu erstellen und umzusetzen, um einer Übertragung von Krankheitserregern und damit nosokomialen Infektionen vorzubeugen, beispielweise für EHEC oder Noro-Viren. Sie arbeiten sehr eng mit den Pflegefachkräften zusammen.

Was immer zu berücksichtigen ist: Wenn an den Ressourcen in der Hauswirtschaft gespart wird, hat das erhebliche Folgen auch für die angrenzenden Professionen wie Pädagogik und die Pflege. Erkrankungen führen zu zusätzlichen Belastungen, die aufgrund gleichzeitiger Personalausfälle nicht aufgefangen werden können.

Der Deutsche Hauswirtschaftsrat ruft deshalb gerade jetzt dazu auf, das Kostendumping in der Reinigung zu durchbrechen und stattdessen auf Qualität und Fachkompetenz zu setzen.

Er fordert, dass die personellen Standards für Gemeinschaftseinrichtungen, die sozialrechtlich abgesichert sind und damit auch bei der Refinanzierung der Leistungen berücksichtigt werden, um personelle Mindeststandards für die Hauswirtschaft erweitert werden.

Aktuell arbeiten die Mitglieder des Deutschen Hauswirtschaftsrates an konkreten Vorschlägen für die fachliche Absicherung der Hauswirtschaft in sozialen Einrichtungen und Diensten. Die Mitgliedsorganisationen des Deutschen Hauswirtschaftsrates bieten bereits jetzt konkrete Handlungsempfehlungen an.