News

Liquiditätsengpass: Pflegeversicherung erhält Milliardendarlehen

Wie das Bundesgesundheitsministerium (BMG) heute mitteilt, hat das Bundesamt für Soziale Sicherung der sozialen Pflegeversicherung (SPV) ein Darlehen in Höhe von einer Milliarde Euro zur Verfügung gestellt, um deren Liquidität sicherzustellen. Der Betrag wurde jetzt an den Ausgleichsfonds der sozialen Pflegeversicherung überwiesen. Im BMG würden derzeit Reformvorschläge erarbeitet, die Finanzen der SPV langfristig zu sichern, teilt das Ministerium weiter mit.

Corona_Hilfspaket_AdobeStock_332922332_magele-picture.jpeg
Foto: AdobeStock_magele-picture Grund für die Liquiditätsengpässe sind laut BMG vor allem pandemiebedingte Ausgaben für den Schutz von Pflegebedürftigen, Beschäftigten in der Pflege sowie von pflegenden Angehörigen (Pflegeschutzschirm, Testkosten etc.).

Grund für die Liquiditätsengpässe sind laut BMG vor allem pandemiebedingte Ausgaben für den Schutz von Pflegebedürftigen, Beschäftigten in der Pflege sowie von pflegenden Angehörigen (Pflegeschutzschirm, Testkosten etc.). Bei finanziellen Engpässen dieser Art seien in diesem Jahr auch unterjährige Darlehen möglich, so das Ministrium. Grundlage hierfür sei § 12 Abs. 4a Haushaltsgesetz 2022.

Zum Hintergrund der derzeitigen Finanlage der SPV führt das BMG aus: “Das Jahr 2021 hatte die SPV bereits mit einem Defizit in Höhe von 1,35 Mrd. Euro abgeschlossen. Die Einnahmen lagen bei 52,5 Mrd. Euro (2020: 50,62 Mrd. Euro). Die Ausgaben stiegen von 49,08 Mrd. Euro auf 53,85 Mrd. Euro.  Ende 2021 verfügte die SPV noch über einen Mittelbestand in Höhe von 6,85 Mrd. Euro, was 1,6 Monatsausgaben entspricht. In den ersten sechs Monaten des Jahres 2022 ergab sich aber bereits ein Defizit von 1,95 Mrd. Euro. Damit betrug der Mittelbestand Ende Juni nur noch 4,9 Mrd. Euro. Dieser Mittelbestand entspricht laut Haushaltsplänen der Pflegekassen rd. 1,1 Monatsausgaben und damit nur noch knapp dem derzeitigen Betriebsmittel- und Rücklagesoll bei abgesenkter Ausgabendeckungsquote. Im Juli selbst war ein Defizit von 651 Mio. Euro zu verzeichnen. Hauptursache für das Defizit sind die pandemiebedingten Ausgaben für den Pflegeschutzschirm nach § 150 SGB XI mit Gesamtnettokosten bis einschließlich Juni von rd. 1,15 Mrd. Euro. Hinzu kamen die Erstattungen von Testkosten im Rahmen der Testverordnung, die sich in den ersten sechs Monaten des Jahres auf rund 1,18 Mrd. Euro beliefen.”

Abschließend weißt das BMG darauf hin, dass es derzeit Reformvorschläge erarbeite, um die Finanzen der SPV “langfristig zu sichern”. Diese Vorschläge sollen “noch dieses Jahr vorgelegt werden”.