Recht
Lebensverlängernde Maßnahmen: Kein Schmerzensgeld aber Behandlungsfehler
Das Landgericht München hat die Klage gegen eine unnötig lange künstliche Ernährung eines Patienten abgewiesen. Im Verhalten des Arztes sehen die Richter jedoch einen Behandlungsfehler, da der Patientenwillen nicht ermittelt worden ist.

In dem Fall verklagte der Sohn des Betroffenen den Hausarzt auf 150 000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld, da er ihm vorwirft, den Schwerkranken zu lange am Leben gehalten zu haben. Aus seiner Sicht habe man den Patienten unnötig gequält statt ihm zu helfen.
Der chronisch kranke und demente Vater war seit 2006 über eine Magensonde ernährt worden, berichtet die "Ärzte Zeitung". Spätestens ein Jahr vor seinem Tod im Jahr 2011 wäre dies nicht mehr fachärztlich angemessen gewesen, argumentiert der Sohn.
Das Gericht wies die Klage des Sohns generell ab, da eine direkte Schädigung nicht nachgewiesen werden konnte (Landgericht München Az.: 9 O 5246/14). Die Richter sahen jedoch ein Versäumnis des Arztes darin, dass dieser weder den Sohn noch den gesetzlichen Betreuer des Betroffenen zum Beratungsgespräch über das weitere Vorgehen bei dem Patienten gebeten hatte und bestätigten hier einen Behandlungsfehler.
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu verfassen.
Sie haben noch kein Konto?
Jetzt registrieren