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Lauterbach verteidigt Maskenpflicht in Pflegeheimen
Nach dem Beschluss des Infektionsschutzgesetzes haben die Pflegeverbände zusammen mit Bundesgesundheitsminister Karl Lauterach nun auch noch eine gemeinsame Pressemitteilung zu den beschlossenen Maßnahmen herausgegeben. Hintergrund ist die breite Kritik unter anderem an der Maskenpflicht in Pflegeeinrichtungen. Die Maskenpflicht sei ein wichtiger Bestandteil, sagte der Minister.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat die Maskenpflicht in Pflegeheimen verteidigt, die seit Oktober in den Gemeinschaftsräumen gilt. Er erklärte am 6. Oktober in Berlin, wenn einer der alten Menschen infiziert sei, sei dies eine sehr gefährliche Situation für die ganze Einrichtung. Solange noch nicht alle Bewohnerinnen und Bewohner die vierte, an die jüngsten Virusvarianten angepasste Corona-Impfung hätten, seien FFP2-Masken ein guter Schutz.
Lauterbach ging damit auf die Kritik von Heimträgern und Verbänden ein, die die Maskenpflicht in Pflegeheimen und Tagespflegeeinrichtungen als zusätzliche Belastung für die Bewohnerinnen und Bewohner scharf kritisiert hatten. Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Gernot Kiefer, sagte, sein Verband stehe, wie die gesamte Pflegebranche, hinter den Maßnahmen. Er räumte aber ein, dass die Umsetzung der Maskenpflicht schwierig sei. Es sei im Alltag der Einrichtungen nicht möglich, die Maskenpflicht immer und überall durchzusetzen. Es komme aber darauf an, dafür zu werben, dass Masken die Menschen schützten.
Lauterbach und Kiefer äußerten sich bei der Vorstellung einer gemeinsamen Erklärung der Pflegebranche sowie der Wohlfahrts- und Kommunalverbände mit dem Gesundheitsminister, wonach die Corona-Schutzmaßnahmen für Pflegebedürftige und die Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung auch in diesem Corona-Winter im Mittelpunkt ihrer Tätigkeit stehen werde. Man wolle die Einrichtungen und Dienste sowie deren Mitarbeitende bei den kommenden Herausforderungen unterstützen, heißt in der Erklärung. Im Wesentlichen geht es darin um die Neuerungen durch die jüngste Reform des Infektionsschutzgesetzes.
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