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Laumann will schnell mehr Normalität im Altenheim

Die strengen coronabedingten Einschränkungen in den Alten- und Pflegeheimen sollen in Nordrhein-Westfalen in Kürze umfassend gelockert werden. Unter anderem werde die strenge Maskenpflicht aufgehoben, kündigte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) an.

Karl-Josef Laumann
Foto: MAGS.NRW NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU).

In Düsseldorf informierte er am Donnerstag außerdem über den Impfstart für chronisch Kranke in Hausarztpraxen, Impfungen daheim für schwer Pflegebedürftige, “Impf-Gutscheine” für Angehörige Schwangerer und viele weitere Fragen zur Impf-Strategie der Landesregierung.

“Ich möchte, dass das Leben der Menschen in den Altenheimen wieder schöner wird”, unterstrich Laumann. In den nächsten Tagen werde er eine Verordnung vorlegen, die den Bewohnern die Rückkehr zu den Angeboten in ihren Einrichtungen ermögliche: Singen, Turnen, Basteln, Vorlesen, Gottesdienste oder gemeinsames Kochen. “Es geht jetzt schnell”, versprach Laumann.

Der obligatorische Corona-Test entfalle für die Bewohner – für Personal und Besucher hingegen nicht. Die Besuchsregelung orientiere sich an den allgemeinen Vorgaben: fünf Besucher plus Kinder unter 14 Jahren. Tatsächlich sei nach der Durchimpfung der Alten- und Pflegeheime dort “Herdenimmunität” erreicht worden. Während kurz vor Weihnachten rund 5000 Corona-Infektionen in den Altenheimen in NRW registriert worden seien, seien es jetzt deutlich unter 400.

Rund 65 000 Menschen mit Pflegegrad vier und fünf sollen demnächst ein Angebot erhalten, zuhause von ihren Hausärzten oder mobilen Teams geimpft zu werden. Außerdem könnten Menschen dieser hohen Pflegestufen, die über 70 Jahre alt und chronisch krank seien, künftig zwei pflegende Angehörige oder enge Betreuer bestimmen, die ebenfalls und möglichst zum gleichen Zeitpunkt gegen das Coronavirus geimpft würden, kündigte Laumann an. Eine Altersbeschränkung gebe es für diese mit geimpften Betreuer nicht. Diese Entscheidung liege in der Eigenverantwortung des Betroffenen, “wem er diese beiden Gutscheine gibt”.

Die neue Corona-Schutzverordnung können Sie hier nachlesen.