Recht
Lambrecht: Sterbehilfe-Regelung noch in dieser Wahlperiode
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sterbehilfe ist eine Neuregelung aus Sicht von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) bis zur Bundestagswahl 2021 möglich.

Christine Lambrecht, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz. Foto: Thomas Köhler / photothek
"Ich halte es für machbar, dass wir noch in dieser Wahlperiode über Gruppenanträge im Bundestag Regelungen zum Thema Suizidhilfe schaffen", sagte Lambrecht der "Rheinischen Post". Dies müsse eine Gewissensentscheidung frei von Fraktionsdisziplin bleiben.
Sie persönlich sei davon überzeugt, "dass der assistierte Suizid keine gesellschaftliche Normalität werden dürfe". Lambrecht sagte: "Alte und pflegebedürftige Menschen haben ein Recht auf Pflege, Begleitung und Zuwendung. Sie dürfen keinesfalls das Gefühl haben, dass sie ab einer gewissen Pflegebedürftigkeit die Suizidhilfe in Anspruch nehmen müssten." Sie verwies auch auf die Aussagen im Urteil, wonach Beihilfe zum Suizid mit Aufklärungs- und Wartepflichten, Erlaubnisvorbehalten und dem Verbot besonders gefahrträchtiger Formen der Suizidhilfe versehen werden könne.
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz wandte sich gegen Eile bei Neuregelungen. "Es braucht ein neues Gesetz", sagte Vorstand Eugen Brysch der Deutschen Presse-Agentur. "Das muss aber wohlüberlegt sein." Derzeit gebe es mehr Fragen als Antworten. Begriffe wie Aufklärungs- und Wartepflichten oder Erlaubnisvorbehalte seien leere Worthülsen, unter denen jeder etwas anderes verstehe. "Für den Gesetzgeber ist es eine Mammutaufgabe, diese Vorgaben mit juristischen Inhalten zu füllen."
Konkret geht es um die sogenannte assistierte Sterbehilfe – dabei wird das tödliche Medikament nur zur Verfügung gestellt, der Patient nimmt es selbst ein. Aktive Sterbehilfe – also Tötung auf Verlangen, etwa durch eine Spritze – bleibt weiterhin verboten. Nach dem Urteil hatte bereits Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) Gespräche über mögliche Neuregelungen angekündigt.
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