Corona
Länder wollen Testpflicht in Heimen und Praxen lockern
Die Gesundheitsminister der Länder fordern vom Bund eine Lockerung der Testpflicht in Arztpraxen, Kliniken und Pflegeeinrichtungen. Für geimpfte und genesene Beschäftigte sei eine Testung zwei Mal wöchentlich mittels einem vom Arbeitgeber bereitgestellten Selbsttest ausreichend, heißt es in einem einstimmigen Beschluss vom Donnerstag.

Die Gesundheitsministerkonferenz forderte den Bund darin zu einer Korrektur des von SPD, Grünen und FDP vorgelegten und erst am Donnerstag beschlossenen Infektionsschutzgesetzes auf. Zwei Mal pro Woche durchgeführte Selbsttests müssten ausreichend sein, teilte der GMK-Vorsitzende, Bayerns Ressortchef Klaus Holetschek (CSU), mit. Nach dem neuen Gesetz müssen sich auch geimpfte und genesene Beschäftigte täglich testen lassen, wobei für sie ein Selbsttest reicht. Alternativ ginge auch zwei Mal pro Woche ein PCR-Test.
Dazu heißt es im GMK-Beschluss nun: “Eine tägliche Testung vollständig immunisierter Beschäftigter führt zu unzumutbaren Belastungen der durch die Pandemie ohnehin schon belasteten Bereiche.” Die Gesundheitsministerinnen und -minister kündigen in ihrem Beschluss einmütig an, dass bis zu einer Korrektur die Regelungen im Gesetz für Immunisierte “nicht angewendet werden”.
Holetschek sagte bezogen aufs gesamte Gesundheitswesen. “Tägliche Tests gerade für Geimpfte und Genesene belasten das Personal in höchstem Maße und sind völlig unzumutbar. Und das in einer Situation, wo wir die Menschen, die täglich unser Gesundheitssystem am Laufen halten, eigentlich entlasten müssen.” Zwei Selbsttests für Geimpfte und Genesene in der Woche fänden die Balance zwischen Gesundheitsschutz und Zumutbarkeit. Der Bund müsse “dieses nicht praxistaugliche Gesetz” umgehend korrigieren. “Gerade in Arztpraxen gibt es einen hohen Anteil geimpfter Beschäftigter und ausgefeilte professionelle Hygienekonzepte” Klar sei: “Wir setzen damit nicht gänzlich die Testpflichten aus”, sagte Holetschek. Für Ungeimpfte seien regelmäßige Tests das Mindeste. Tests seien aber nicht unbegrenzt verfügbar. Der Gesetzgeber habe das sicher nicht bedacht.
Scharfe Kritik kam von der Deutschen Stiftung Patientenschutz. “Heute zählt Deutschland 100 000 Pandemie-Tote. Deshalb ist es unerträglich, dass die Gesundheitsminister der Länder einen Rechtsbruch vornehmen”, sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch der Deutschen Presse-Agentur. Die Aussetzung der lang erstrittenen, täglichen Testpflicht in der Altenpflege sei ein solcher Rechtsbruch.
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