News
Kurzzeitpflege: BKSB fordert Finanzierungssicherheit
Politischer Wille ist es, Angebote der Kurzzeitpflege in Pflegeeinrichtungen auszubauen. Damit dies in der Praxis von den Trägern auch geleistet werden kann, sei eine auskömmliche Refinanzierung des Angebots erforderlich, erinnert der Bundesverband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen (BKSB). Der Verband schlägt einen 4-Punkte-Katalog vor, wie das Angebot sicherzustellen sei.

Der Gesetzgeber hat gemäß § 88a SGB XI die Leistungserbringerverbände dazu aufgefordert, bis zum 20. April 2022 eine Empfehlung zur Sicherstellung einer wirtschaftlich tragfähigen Vergütung in der Kurzzeitpflege abzugeben. Dem folgt der BKSB und stellt jetzt einen 4-Punkte-Katalog vor:
- Finanzierung einer verminderten Auslastungsquote bei solitären bzw. dauerhaft vorgehaltenen Kurzzeitpflegeplätzen
- Finanzierung zusätzlicher Personalstellenanteile zur Bewältigung des Mehraufwandes und zur Erreichung der Qualitätsziele
- Flexibilität im Versorgungsvertrag und Kooperationsmöglichkeiten mit Kliniken, Ärzten und Therapeuten
- Bildung eines ausreichenden Finanzierungsbudgets für die Pflegeversicherten
„Kurzzeitpflege ist bei Weitem mehr als stationäre Pflege auf Zeit.“, so der 1. Vorsitzende des BKSB, Prof. Dr. Alexander Schraml. „Es geht um die Vorbereitung der Anschlussversorgung z.B. in der eigenen Häuslichkeit durch professionelle Behandlungspflege, therapeutische und rehabilitative Maßnahmen sowie intensive Beratung.“
Für die Pflegeheimbetreiber stelle sich die Frage einer ausreichenden Finanzierung, vor allem dann, wenn Plätze für Kurzzeitpflege dauerhaft vorgehalten werden. Hierzu seien höhere Heimentgelte notwendig, die sich an einer Auslastung von 70 Prozent (anstatt 96,5 Prozent bei vollstationärer Pflege) orientieren sollen, argumentiert der Verband. „Eine therapeutisch und rehabilitativ ausgerichtete Kurzzeitpflege ist anspruchsvoll und kann nur mit engagierten Pflegekräften gelingen. Diese zu gewinnen und für diese Aufgabe zu begeistern, ist unsere Aufgabe und dafür braucht es die notwendigen Rahmenbedingungen.”, so Thilo Naujoks, Mitglied des BKSB-Vorstands. Der BKSB stellt fest, dass zusätzliche Personalkosten für die Pflege selbst, aber auch für deren Planung und Koordinierung, für die Hauswirtschaft und Verwaltung finanziell zu berücksichtigen sind: Je 10 Kurzeitpflegeplätze brauchen die Heime eine zusätzliche Pflegefachkraft sowie halbe Teilzeitstellen für das Case Management und die Hauswirtschaft.
Auch für die Verwaltung sei eine zusätzliche 0,75-Stelle erforderlich. Im Ergebnis würden die Heimentgelte für Kurzzeitpflege um mehr als 50 Prozent steigen. Der BKSB schlägt daher für die Pflegeversicherten einen jährlichen pauschalen Leistungsbetrag in Höhe von 6.000 Euro vor, damit diese wesentliche Form der Versorgung künftig finanzierbar bleibt. „Den vielen Appellen der letzten Jahre, für gute Arbeits- und Rahmenbedingungen der Pflegekräfte zu sorgen, kann die Politik jetzt Taten folgen lassen.”, so Naujoks.
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu verfassen.
Sie haben noch kein Konto?
Jetzt registrieren